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Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP und PRAP) Startseite Aktuelles Buchführung Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP und PRAP)
Stellt euch vor, dass eure lieben Mieter die Miete für ihr Haus schon für die Monate Dezember und Januar bezahlt haben oder eure armen Mieter die Miete für ihr Haus für die erwähnten Monate noch nicht bezahlt haben. Wie lautet das in eurer Buchführung für ein normales Geschäftsjahr, das nur bis zum 31.12. dauert?
Geschäftsvorfall (GV) im alten Jahr im neuen Jahr Art Buchung zum 31. Dez Beispiele
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Die Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Buchführung immer ein wesentlicher Schritt im Jahresabschluss sein, damit der Erfolg die Aufwände und auch die Erträge jeder Periode korrekt dargestellt werden kann. Außerdem werden die Aufwände und Erträge entsprechend aufgeteilt.
Die Grundlagen sind fixiert im § 250 HGB und dort heißt es:
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschluss Stichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. [Transitorischer Posten = später wegfallend]
Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschluss Stichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. [Transitorischer Posten = später wegfallend]
Das heißt, es geht Geld auf dem Konto ein, das für mehrere Abrechnungsperioden verwendet werden soll. Diese müssen aber jeweils voneinander abgegrenzt werden. Dies heißt, muss man eine Rechnung in zwei Teile aufteilen. Nämlich einmal in den Teil, der in das laufende Geschäftsjahr fällt und den anderen Teil für das nächste Geschäftsjahr, obwohl man schon die Gesamtrechnung erhalten hat. In der Buchung bildet man ein Konto (Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ARAP) , auf dem das Geld zwischengespeichert und im nächsten Geschäftsjahr zum passenden Datum erfasst wird.
Auf der anderen Seite liegt die Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) vor, wenn wir z.B. der Vermieter sind und die Miete im Voraus bezahlt wurde.
Die zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge bezweckten eine periodengerechte Ermittlung des Jahreserfolges.
Wir unterscheiden ARAP, Forderungen, PRAP und Verbindlichkeiten.
ARAP wird gebildet, wenn wir Geld bezahlt haben und die Gegenleistung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Bei den Forderungen handelt es sich in der Regel um Geld, das wir von anderen (z.B. Geschäftspartnern) erwarten. Ein PRAP liegt vor, wenn wir das Geld erhalten, bevor wir die Leistung erbringen. Wenn wir eine Leistung in Anspruch genommen haben, aber noch nicht dafür gezahlt haben ist es eine Verbindlichkeit.
In allen Fällen werden die Abgrenzungen durchgeführt.
Was ist eine Buchführung? 9.10.2018 In "Buchführung"
Karsten Beister
Buchhalterseele
Quellenweg 97
34253 Lohfelden
Telefon: 0151 / 400 856 23
E-Mail: info@buchhalterseele.de
Aufwandskonto an Sonstige Verbindlichkeit
Mietaufwand für Dez. wird erst im Januar überwiesen
Von uns im Voraus bezahlter Aufwand
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)
“Soll”
Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP) an Aufwandskonto
Mietaufwand wird im November für ein Jahr im Voraus bezahlt
Sonstige Forderungen an Ertragskonto
Mieter überweist die DEZ. Mietertrag erst im Januar
Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP)
“Haben”
Ertragskonto an Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP)
Mietertrag im Dez. für ein Vierteljahr im Voraus
Dafür darf kein ARAP gebildet werden.
In der Handelsbilanz darf und in der Steuerbilanz muss dafür ein ARAP gebildet werden.
Sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz muss dafür ein ARAP gebildet werden.
Der Vorsteuerabzug wird zwischen altem und neuem Jahr aufgeteilt.
Die Vorsteuer kann vollständig zum Zeitpunkt der Zahlung abgezogen werden.
Der Vorsteuerabzug ist erst nach Auflösung der ARAP möglich.
Zahlung der Januar-Miete im Dezember
Zahlung von Abonnement-Gebühren im Oktober für das nächste halbe Jahr
Anzahlung auf eine Maschine, die erst im nächsten Jahr geliefert wird
Es besteht aufgrund des geringen Betrags ein Wahlrecht zwischen der aktiven Rechnungsabgrenzung und der sofortigen Behandlung als Aufwand.
Die Ausgaben müssen sofort als Aufwand gebucht werden.
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Startseite » Alle Lektionen » Rechnungswesen » Externes Rechnungswesen » Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP)
Enthält: Beispiele · Buchungssatz · Definition · Eselsbrücke · Grafiken · Übungsfragen
Eine aktive Rechnungsabgrenzung wird durchgeführt, wenn Aufwandspositionen noch vor dem Bilanzstichtag bezahlt werden, obwohl sie wirtschaftlich das folgende Geschäftsjahr betreffen. Dafür bildet man aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP), die erst nach dem Jahresabschluss erfolgswirksam aufgelöst werden. Zweck dieser Vorgehensweise ist die unverfälschte Darstellung der Ertragslage.
Du erfährst in dieser Lektion, wann aktive Rechnungsabgrenzungen durchgeführt werden, welche gesetzlichen Grundlagen es dafür gibt und wie man diese Geschäftsvorfälle bucht. Weiterhin wirst du dich mit Sonderregeln und Begriffsabgrenzungen beschäftigen. Zum Schluss hast du die Möglichkeit, dein Wissen mithilfe einiger Übungsfragen zu testen.
Rechnungsabgrenzungen, ob aktiv oder passiv, können für bilanzierungspflichtige Unternehmen relevant sein. Sie müssen durchgeführt werden, wenn es vor dem Abschlussstichtag zu Zahlungen gekommen ist, die wirtschaftlich dem neuen Geschäftsjahr zuzurechnen sind. Ziel ist die periodengerechte Erfassung der Aufwendungen und Erträge und damit die Ermittlung eines realistischen Jahresüberschusses , welcher wiederum Grundlage für die Ertragsbesteuerung ist.
Eine aktive Rechnungsabgrenzung ist erforderlich, wenn das Unternehmen im alten Wirtschaftsjahr Ausgaben hatte, die wirtschaftlich als Aufwand des neuen Jahres zu werten sind. Dafür bucht man diese Zahlungen vor dem Stichtag zunächst auf das Konto „Aktive Rechnungsabgrenzung“ . Sie gehen somit beim Abschluss der Konten in die Bilanz ein, und zwar auf der Aktivseite unter „Rechnungsabgrenzungsposten“ . Im neuen Geschäftsjahr werden diese aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) aufgelöst und dann erst als Aufwendungen gebucht.
Ausgaben im alten Wirtschaftsjahr, die erst im neuen Jahr als Aufwand zu werten sind, erscheinen in der Bilanz als aktive Rechnungsabgrenzungsposten.
Ausgaben, Aufwand, aktive RAP – durch den Anfangsbuchstaben A kannst du dir diesen Zusammenhang gut merken.
Typische Beispiele für ARAP sind folgende Vorab-Zahlungen im alten Jahr für Perioden nach dem Bilanzstichtag:
Das Pendant zur aktiven ist die passive Rechnungsabgrenzung , bei der Einnahmen vor dem Stichtag erst im neuen Geschäftsjahr als Erträge erfasst werden.
Für das bessere Verständnis der Rechnungsabgrenzung und zur Vermeidung von Verwechslungen ist es wichtig, den Unterschied zwischen transitorischen und antizipativen Positionen zu verstehen. Sowohl aktive als auch passive Rechnungsabgrenzungsposten gehören zu den transitorischen Positionen. Das bedeutet, dass in der alten Periode eine Zahlung erfolgt, die erst nach dem Bilanzstichtag erfolgswirksam erfasst wird .
Es gibt aber auch den umgekehrten Fall, dass Erträge und Aufwendungen des alten Geschäftsjahres erst im neuen Jahr zu Zahlungen führen. Das sind die antizipativen Positionen , die als sonstige Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten erfasst werden.
Folgende Paragrafen des Handels- und Steuerrechts regeln die Rechnungsabgrenzung:
Zu beachten ist, dass die Aktivierung der in § 5 Abs. 5 S. 2 EStG genannten Posten für die Steuerbilanz verpflichtend, aber für die Handelsbilanz nicht vorgesehen ist.
Das Disagio (auch Damnum ) behalten Kreditgeber mitunter als eine Art Zinsvorauszahlung ein, sodass der Kreditnehmer weniger ausgezahlt bekommt, als er letztendlich tilgen muss.
Für das Disagio definiert § 250 Abs. 3 HGB ein Wahlrecht . Der Kreditnehmer kann es als ARAP aktivieren und über die Laufzeit abschreiben , oder es sofort im Jahr der Kreditaufnahme als Zinsaufwand behandeln. Im Steuerrecht besteht dieses Wahlrecht nicht , sondern das Disagio muss als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden.
Die Buchung erfolgt in 2 Schritten:
Die Auflösung sollte in der Periode erfolgen, zu welcher der Aufwand wirtschaftlich gehört, und nicht erst beim nächsten Jahresabschluss. In bestimmten Fällen ist es auch notwendig, den Aufwand über mehrere Jahre zu verteilen, z. B. beim Disagio.
Mitunter ist es notwendig, den gezahlten Betrag aufzusplitten, weil ein Teil wirtschaftlich als Aufwand des aktuellen Jahres zählt, der andere jedoch dem folgenden Jahr zuzurechnen ist.
Falls Umsatzsteuer gezahlt wurde, kann diese auch bei der Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens vollständig zum Zeitpunkt der Zahlung als Vorsteuer abgezogen werden .
Wenn Anzahlungen für den Kauf von Vermögensgegenständen geflossen sind, werden keine Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Darüber hinaus können aber auch Vorab-Zahlungen für erwartete Leistungen als geleistete Anzahlungen gelten, und nicht als ARAP. Das ist der Fall, wenn der Leistungszeitpunkt noch nicht hundertprozentig feststeht.
Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wird dagegen nur für eine Leistung gebildet, die innerhalb eines konkreten Zeitraums erbracht wird.
Beträge in geringer Höhe, für die regulär aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden müssten, können auch sofort als Aufwand erfasst werden. Das hat der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss X R 20/09 vom 18.03.2010 zum Ausdruck gebracht. Dafür wird die gleiche Grenze wie für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG zugrunde gelegt. Stand Juni 2020 liegt diese bei 800 €.
Wenn ein Unternehmen Einnahmen erzielt hat, die erst nach dem nächsten Bilanzstichtag als Erträge zu werten sind, wird die passive … weiterlesen >>
Die Rechnungsabgrenzung dient dazu, die Gewinnermittlung periodengerecht durchzuführen. Ohne Abgrenzung hätten bilanzierende Unternehmen die Möglichkeit – wie bei der Gewinnermittlung … weiterlesen >>
Bilanzierende Unternehmen müssen erfolgswirksame Geschäftsvorfälle immer in der Periode buchen, welcher sie wirtschaftlich zuzuordnen sind. Wann die zugehörige Zahlung erfolgt, … weiterlesen >>
Vermögensgegenstände eines Unternehmens sowie aktive Rechnungsabgrenzungsposten müssen zum Zeitpunkt ihrer Anschaffung bzw. Entstehung grundsätzlich auf aktive Bestandskonten gebucht werden. Das … weiterlesen >>
Die Pflicht zur Erstellung einer Handelsbilanz ist in § 242 HGB geregelt. Dabei müssen am Ende des Geschäftsjahres jeweils die … weiterlesen >>
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