Arap E

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Die Rechnungsabgrenzung ist im HGB geregelt und dementsprechend gibt es Posten der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzung in nahezu jeder Bilanz . Wann sie entstehen, wie die sie funktionieren und welche Sonderfälle es gibt, zeigen wir dir in diesem Beitrag. Selbstverständlich informieren wir dich auch über die Verbuchung der Rechnungsabgrenzung und die entsprechenden Gegenbuchungen in die jeweilige Periode, sprich die Auflösung der Buchungssätze im Folgejahr.
Nicht bei allen Unternehmen sind die Wirtschaftsjahre bzw. die Periode des Unternehmens auch immer genau dem Kalenderjahr entsprechend. Wenn beispielsweise ein Unternehmen im Mai gegründet wurde, weicht das Wirtschaftsjahr dementsprechend vom Kalenderjahr ab. Es gibt ein sogenanntes „Rumpfjahr“, denn das Geschäftsjahr stellt kein volles Kalenderjahr dar.
Nun besteht allerdings der Grundsatz der „periodengerechten Buchung“. Das bedeutet, dass nur Aufwendungen und Erlöse berücksichtigt werden dürfen, die in das jeweils betrachtete Wirtschaftsjahr bzw. in die betrachtete Periode zuordenbar sind. Um genau dieses Dilemma zu lösen, gibt es die Rechnungsabgrenzungen . Sie ermöglichen somit gewissermaßen die korrekte Zuordnung & Abgrenzung von Aufwendungen und Erlösen , auch wenn Geschäftsjahre von Kalenderjahren abweichen.
Bei den Rechnungsabgrenzungen werden zwei Formen unterschieden, nämlich aktive und passive Rechnungsabgrenzung. Die Unterscheidung dieser beiden Varianten ist einfach:
Die Berechnung jener Beträge, die auf ein anderes Jahr zuordenbar sind, ist einfach. Es muss schlichtweg anteilsmäßig ermittelt werden, welcher Teil des Betrages in welches Jahr gebucht werden muss. Anschließend erfolgt die Verbuchung des Geschäftsfalls.
Wenn beispielsweise eine Versicherungsprämie über € 1.000 bezahlt wurde, von der nur die Hälfte auf das aktuelle Geschäftsjahr entfällt, so erfolgt zuerst die normale Verbuchung mit dem gesamten Betrag:
Versicherungsbeiträge | Bank, € 1.000
Anschließend wird ermittelt, dass € 500 einem anderen Geschäftsjahr zurechenbar sind. Daher muss eine entsprechende Rechnungsabgrenzung erfolgen. Diese wird somit zugewiesen:
Aktive Rechnungsabgrenzung | Versicherungsbeiträge, € 500
Im nächsten Jahr wird dann dieser Buchungssatz wieder aufgelöst, indem eine Gegenbuchung erfolgt, also:
Versicherungsbeiträge | Aktive Rechnungsabgrenzung, € 500
Zu diesem Zeitpunkt ist der Geschäftsfall somit endgültig durch die Auflösung der aRAP abgeschlossen.
Der Vorsteuerabzug erfolgt zu 100% in dem Jahr, in dem auch die Zahlung getätigt wird. Somit wird beim Steuerbetrag nichts aufgeteilt oder getrennt, sondern der Vorsteuerabzug kann sehr einfach erfolgen.
Als Unternehmer ist es wichtig, dass du dich im betrieblichen Rechnungswesen bestens auskennst, wenn du langfrisitg Erfolg haben willst.
Gerade Rückstelllungen sind in der Buchhaltung immer ein etwas heikles Thema. So auch hier in diesem Fall. Es muss genau unterschieden werden, ob es sich um eine Rückstellung, sonstige Verbindlichkeiten bzw. Forderungen oder um Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) handelt.
Ein Sonderfall liegt vor, wenn beispielsweise ein Kredit aufgenommen wird. Das Darlehen beläuft sich auf 100.000 Euro, jedoch gibt es ein Disagio über 2.000 Euro – es werden also nur 98.000 Euro ausbezahlt.
In der Buchhaltung besteht nun die Option, diese 2.000 Euro als Zinsaufwand zu verbuchen. Die Alternative ist, dass auch hier mit einer Rechnungsabgrenzung gearbeitet wird. In diesem Fall werden also 2.000 Euro zur aktiven Rechnungsabgrenzung gebucht und dann wird Jahr für Jahr der jeweilige Anteil, bei einer Kreditlaufzeit von 10 Jahren beispielsweise dann ein Zehntel, also 200 Euro, aufgelöst. Die jährliche Gegenbuchung lautet somit dann immer:
Zinsaufwand | aktive Rechnungsabgrenzung, € 200
Durch diese Vorgehensweise werden die 2.000 Euro Disagio korrekt über die gesamte Kreditlaufzeit in der Buchhaltung abgebildet und Jahr für Jahr anteilsmäßig aufgelöst.
Die Rechnungsabgrenzung, die im HGB entsprechend vorgeschrieben ist, stellt sicher, dass alle Werte in den korrekten Perioden zugeordnet sind. Wichtig ist vor allem die Unterscheidung zwischen aktiver Rechnungsabgrenzung und einer Rückstellung. Wenn eine aktive Rechnungsabgrenzung erfolgt, muss der korrekte Betrag ermittelt werden und im Folgejahr die nötige Gegenbuchung geschehen, um die Position wieder aufzulösen.
Der Vorteil der aktiven Rechnungsabgrenzung ist, dass es sich oftmals um Positionen handelt, die immer wieder anfallen, wie etwa Versicherungen. So kannst du bereits bei der Auflösung der Position prüfen, ob vielleicht eine entsprechend neue Buchung auch in diesem Geschäftsjahr wieder nötig sein wird.



Dafür darf kein ARAP gebildet werden.



In der Handelsbilanz darf und in der Steuerbilanz muss dafür ein ARAP gebildet werden.



Sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz muss dafür ein ARAP gebildet werden.



Der Vorsteuerabzug wird zwischen altem und neuem Jahr aufgeteilt.



Die Vorsteuer kann vollständig zum Zeitpunkt der Zahlung abgezogen werden.



Der Vorsteuerabzug ist erst nach Auflösung der ARAP möglich.



Zahlung der Januar-Miete im Dezember



Zahlung von Abonnement-Gebühren im Oktober für das nächste halbe Jahr



Anzahlung auf eine Maschine, die erst im nächsten Jahr geliefert wird



Es besteht aufgrund des geringen Betrags ein Wahlrecht zwischen der aktiven Rechnungsabgrenzung und der sofortigen Behandlung als Aufwand.



Die Ausgaben müssen sofort als Aufwand gebucht werden.

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Startseite » Alle Lektionen » Rechnungswesen » Externes Rechnungswesen » Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP)
Enthält: Beispiele · Buchungssatz · Definition · Eselsbrücke · Grafiken · Übungsfragen
Eine aktive Rechnungsabgrenzung wird durchgeführt, wenn Aufwandspositionen noch vor dem Bilanzstichtag bezahlt werden, obwohl sie wirtschaftlich das folgende Geschäftsjahr betreffen. Dafür bildet man aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP), die erst nach dem Jahresabschluss erfolgswirksam aufgelöst werden. Zweck dieser Vorgehensweise ist die unverfälschte Darstellung der Ertragslage.
Du erfährst in dieser Lektion, wann aktive Rechnungsabgrenzungen durchgeführt werden, welche gesetzlichen Grundlagen es dafür gibt und wie man diese Geschäftsvorfälle bucht. Weiterhin wirst du dich mit Sonderregeln und Begriffsabgrenzungen beschäftigen. Zum Schluss hast du die Möglichkeit, dein Wissen mithilfe einiger Übungsfragen zu testen.
Rechnungsabgrenzungen, ob aktiv oder passiv, können für bilanzierungspflichtige Unternehmen relevant sein. Sie müssen durchgeführt werden, wenn es vor dem Abschlussstichtag zu Zahlungen gekommen ist, die wirtschaftlich dem neuen Geschäftsjahr zuzurechnen sind. Ziel ist die periodengerechte Erfassung der Aufwendungen und Erträge und damit die Ermittlung eines realistischen Jahresüberschusses , welcher wiederum Grundlage für die Ertragsbesteuerung ist.
Eine aktive Rechnungsabgrenzung ist erforderlich, wenn das Unternehmen im alten Wirtschaftsjahr Ausgaben hatte, die wirtschaftlich als Aufwand des neuen Jahres zu werten sind. Dafür bucht man diese Zahlungen vor dem Stichtag zunächst auf das Konto „Aktive Rechnungsabgrenzung“ . Sie gehen somit beim Abschluss der Konten in die Bilanz ein, und zwar auf der Aktivseite unter „Rechnungsabgrenzungsposten“ . Im neuen Geschäftsjahr werden diese aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) aufgelöst und dann erst als Aufwendungen gebucht.
Ausgaben im alten Wirtschaftsjahr, die erst im neuen Jahr als Aufwand zu werten sind, erscheinen in der Bilanz als aktive Rechnungsabgrenzungsposten.
Ausgaben, Aufwand, aktive RAP – durch den Anfangsbuchstaben A kannst du dir diesen Zusammenhang gut merken.
Typische Beispiele für ARAP sind folgende Vorab-Zahlungen im alten Jahr für Perioden nach dem Bilanzstichtag:
Das Pendant zur aktiven ist die passive Rechnungsabgrenzung , bei der Einnahmen vor dem Stichtag erst im neuen Geschäftsjahr als Erträge erfasst werden.
Für das bessere Verständnis der Rechnungsabgrenzung und zur Vermeidung von Verwechslungen ist es wichtig, den Unterschied zwischen transitorischen und antizipativen Positionen zu verstehen. Sowohl aktive als auch passive Rechnungsabgrenzungsposten gehören zu den transitorischen Positionen. Das bedeutet, dass in der alten Periode eine Zahlung erfolgt, die erst nach dem Bilanzstichtag erfolgswirksam erfasst wird .
Es gibt aber auch den umgekehrten Fall, dass Erträge und Aufwendungen des alten Geschäftsjahres erst im neuen Jahr zu Zahlungen führen. Das sind die antizipativen Positionen , die als sonstige Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten erfasst werden.
Folgende Paragrafen des Handels- und Steuerrechts regeln die Rechnungsabgrenzung:
Zu beachten ist, dass die Aktivierung der in § 5 Abs. 5 S. 2 EStG genannten Posten für die Steuerbilanz verpflichtend, aber für die Handelsbilanz nicht vorgesehen ist.
Das Disagio (auch Damnum ) behalten Kreditgeber mitunter als eine Art Zinsvorauszahlung ein, sodass der Kreditnehmer weniger ausgezahlt bekommt, als er letztendlich tilgen muss.
Für das Disagio definiert § 250 Abs. 3 HGB ein Wahlrecht . Der Kreditnehmer kann es als ARAP aktivieren und über die Laufzeit abschreiben , oder es sofort im Jahr der Kreditaufnahme als Zinsaufwand behandeln. Im Steuerrecht besteht dieses Wahlrecht nicht , sondern das Disagio muss als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden.
Die Buchung erfolgt in 2 Schritten:
Die Auflösung sollte in der Periode erfolgen, zu welcher der Aufwand wirtschaftlich gehört, und nicht erst beim nächsten Jahresabschluss. In bestimmten Fällen ist es auch notwendig, den Aufwand über mehrere Jahre zu verteilen, z. B. beim Disagio.
Mitunter ist es notwendig, den gezahlten Betrag aufzusplitten, weil ein Teil wirtschaftlich als Aufwand des aktuellen Jahres zählt, der andere jedoch dem folgenden Jahr zuzurechnen ist.
Falls Umsatzsteuer gezahlt wurde, kann diese auch bei der Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens vollständig zum Zeitpunkt der Zahlung als Vorsteuer abgezogen werden .
Wenn Anzahlungen für den Kauf von Vermögensgegenständen geflossen sind, werden keine Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Darüber hinaus können aber auch Vorab-Zahlungen für erwartete Leistungen als geleistete Anzahlungen gelten, und nicht als ARAP. Das ist der Fall, wenn der Leistungszeitpunkt noch nicht hundertprozentig feststeht.
Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wird dagegen nur für eine Leistung gebildet, die innerhalb eines konkreten Zeitraums erbracht wird.
Beträge in geringer Höhe, für die regulär aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden müssten, können auch sofort als Aufwand erfasst werden. Das hat der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss X R 20/09 vom 18.03.2010 zum Ausdruck gebracht. Dafür wird die gleiche Grenze wie für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG zugrunde gelegt. Stand Juni 2020 liegt diese bei 800 €.
Wenn ein Unternehmen Einnahmen erzielt hat, die erst nach dem nächsten Bilanzstichtag als Erträge zu werten sind, wird die passive … weiterlesen >>
Die Rechnungsabgrenzung dient dazu, die Gewinnermittlung periodengerecht durchzuführen. Ohne Abgrenzung hätten bilanzierende Unternehmen die Möglichkeit – wie bei der Gewinnermittlung … weiterlesen >>
Bilanzierende Unternehmen müssen erfolgswirksame Geschäftsvorfälle immer in der Periode buchen, welcher sie wirtschaftlich zuzuordnen sind. Wann die zugehörige Zahlung erfolgt, … weiterlesen >>
Vermögensgegenstände eines Unternehmens sowie aktive Rechnungsabgrenzungsposten müssen zum Zeitpunkt ihrer Anschaffung bzw. Entstehung grundsätzlich auf aktive Bestandskonten gebucht werden. Das … weiterlesen >>
Die Pflicht zur Erstellung einer Handelsbilanz ist in § 242 HGB geregelt. Dabei müssen am Ende des Geschäftsjahres jeweils die … weiterlesen >>
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