Amateur Teen mit Kamera in Brille heimlich gefickt

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Heimlich Kamera in Aufenthalsraum angebracht






Bernie25878



17. Februar 2019





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ich schreibe hier weil ich eine konkrete Hilfe benötige.
in einem Filialbetrieb eines Internehmens wurde von der dort tätigen Filialleitung durch zufall eine Kamera entdeckt. Diese War versteckt angebracht und erfasste die im Aufenthaltsraum aufgestellten und von den Mitarbeitern genutzten Spinde. bei genauer Untersuchung des Raums wurde eine weitere kamera gefunden die den Platz der Angestellten erfasste, wo diese ihre PAuse verbringen. Die Filialleitung und stellvertreterin haben die Unternehmerin zur Rede gestellt.
Aussage dieser Dame ist: die Kameras wären nicht aktiv ( Filialleitung versichert das beim Fund der Kamera, eine rote Leuchte gebrannt hatte), die Kamera wäre dort weiterhin installiert worden, da es immer wieder zu Kassendifferenzen bei der Kassenabrechnung gekommen wäre. Außerdem wäre dieses Vorgehen arbeitsrechtlich abgesichert.
Das Unternehmen verfügt nihct über einen Betriebsrat. Für die in der dortigen Filiale war es mehr als ein Schock, was der Arbeitgeber dort gemacht hat.
Die Filialleitung und Stellvertreterin wird morgen ihre Kündigung einreichen. Mehrere Angestellte kommen psychisch mit der Situation nicht klar und werden morgen sich krankmelden. Zwei mitarbeiterinnen haben dies bereits getan.
Heute wurden die Filialleitung und ihre Stellvertreterin massiv unter Druck gesetzt, man sagte am telefon das es grob fahrlässig wäre, sollte die Filiale morgen aufgrund der Krankmeldungen nicht ordnungsgemäß öffnen konnen. (Aussage eines Verkaufsleiters zur Filialleitung)
Nach meiner Einschätzung handelt es sich hier um einen grob, rechtswidrigen Verstoß. Das Filmen in Bereichen von Sozialräumen ist nihct statthaft.
Ich würde gern die Einschätzung von euch dazu hören. Und wie man am besten jetzt, trotz des fehlens eines Betriebsrates handeln sollte
Nach meiner Einschätzung handelt es sich hier um einen grob, rechtswidrigen Verstoß.
Diese Einschätzung dürfte vermutlich richtig sein.
Das Filmen in Bereichen von Sozialräumen ist nihct statthaft.
Das würde ich so pauschal nicht sagen, aber die Hürde für eine Überwachung dieser Bereiche ist sehr hoch. Und...
die Kamera wäre dort weiterhin installiert worden, da es immer wieder zu Kassendifferenzen bei der Kassenabrechnung gekommen wäre
wenn das der Grund ist, würde es wohl mehr Sinn machen den Kassenbereich zu überwachen, nicht?
Außerdem wäre dieses Vorgehen arbeitsrechtlich abgesichert.
Das Unternehmen verfügt nihct über einen Betriebsrat.
damit gibt es keine Instanz, die hier ein Mitspracherecht ausüben könnte/dürfte/müsste.
Aber nur weil es arbeitsrechtlich vielleicht kein Problem ist, heißt das noch lange nicht, dass der AG tun und lassen kann, was er will.
Und wie man am besten jetzt, trotz des fehlens eines Betriebsrates handeln sollte
Und da wird es schwer bis unhandlich. Wir mögen hier einiges an Sachverstand haben zum Thema Arbeitsrecht. In diesem Fall könnte es sich aber um strafrechtlich relevante Tatbestände handeln. Hier könnte also eine Strafanzeige bei der Polizei sinnvoll/angebracht sein. Problem dabei: so wie ich das höre, wird der Antragsteller die Anzeige nicht "überleben". (Meint, der AG wird ihn vermutlich wegen fehlendem Vertrauensverhältnis kündigen. Gibt schlimmeres, aber da die wenigsten von uns aus Jux und Dollerei arbeiten gehen, sondern weil wir das Einkommen brauchen, soll/muss so ein Schritt gut überlegt werden.)
Auf die Schnelle habe ich das hier gefunden:
Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!
durch zufall eine Kamera entdeckt. Diese War versteckt angebracht und erfasste die im Aufenthaltsraum aufgestellten und von den Mitarbeitern genutzten Spinde. bei genauer Untersuchung des Raums wurde eine weitere kamera gefunden die den Platz der Angestellten erfasste, wo diese ihre PAuse verbringen.
ich habe gerade das betreffende Urteil nicht zur Hand, aber ich bin mir sehr sicher, dass eine Videoüberwachung von Aufenthalts und Umkleideräumen absolut ausgeschlossen ist. Der Bereich der Umkleiden unterliegt dem höchstpersönichen Lebensbereich. Daher darf dort nicht gefilmt werden.
Bevor ich aber damit zu einem Anwalt renn, würde ich den AG auffordern, die Kamera innerhalb einer Woche zu deinstallieren. Sollte es bei euch im Betrieb einen Datenschutzbeauftragten geben, würde ich auch diesen informieren.
Wenn jemand keine Lust mehr dazu hat bei solch einem Arbeitgeber zu arbeiten, dann kann derjenige auch gleich zur Polizei gehen und Strafanzeige stellen und danach zu einem Anwalt und Schmerzensgeld einklagen. Das ganze dann noch garniert mit einer fristlosen Kündigung und Schadensersatzklage. (Hier aber vorher auch zum Anwalt und Möglichkeiten klären!)
"Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand
schadensersatzforderungen der Mitarbeiter sind möglich siehe diese urteil unten
Videoüberwachung und Aufzeichnung im Pausenraum und Umkleideraum ist verboten (was ein spanner, Sexuelle Belästigung)
in der filiale im xy zeichent der AG auf was die Mitarbeiter in ihrer freizeit (Pause) machen.
für meinen BR Kollegen Moritz, sorry nach meiner Meinung liegst du falsch, es ist unabhängig ob BR vorhanden oder nicht arbeitsrechtlich da Individualrecht nicht zulässig.
für meinen BR Kollegen Moritz, sorry nach meiner Meinung liegst du falsch, es ist unabhängig ob BR vorhanden oder nicht arbeitsrechtlich da Individualrecht nicht zulässig.
Wenn ich Moritz richtig verstehe wollte er nur sagen das man sich selber kümmern muss, da es keinen Betriebsrat gibt. Nicht das man keine Rechte hat.
Der Anhang von Moritz hilft schon bei einer vorläufigen Beurteilung.
Sie zeigt aber auch, das jedes Bundesland und jeder Richter zum Einzelfall einen eigenen Ansatz hat den Fall zu beurteilen.
Wenn ich Moritz richtig verstehe wollte er nur sagen das man sich selber kümmern muss, da es keinen Betriebsrat gibt. Nicht das man keine Rechte hat.
Der Anhang von Moritz hilft schon bei einer vorläufigen Beurteilung.
Sie zeigt aber auch, das jedes Bundesland und jeder Richter zum Einzelfall einen eigenen Ansatz hat den Fall zu beurteilen.
der Unterschied von Moritz zu mir lieber Rmbaer besteht darin, dass bei Moritz der Ansatz Zivilrecht ist und bei mir Arbeitsrecht. Aus meiner Sicht kann ich hier auch die Arbeitsgericht heranziehen. LAG Hessen und Arbg. Frankfurt fühlten sich zumindest zuständig. Das Individualrecht gilt, da bin ich mit Moritz und dir einig.
Wenn ich Moritz richtig verstehe wollte er nur sagen das man sich selber kümmern muss, da es keinen Betriebsrat gibt. Nicht das man keine Rechte hat.
Aber mir ist auch nicht klar, wo hier das Arbeitsrecht tangiert ist. Hier sind diverse Gesetze mit Füßen getreten (TKG, BDSG, DSGVO, das Recht am eigenen Bild (keine Ahnung wo das jetzt wieder "verankert" ist) usw. usf.), weswegen ich ja sage, dass hier vermutlich diverse Straftatbestände vorliegen.
Aber während ich als BR sofort wüsste, was ich hier zu tun hätte, stehe ich als Privatmensch hier erst einmal davor, wie der berühmt Ochs vor'm Berg...
Als einzelner AN kann und darf ich nicht im Namen aller Kollegen für die Entfernung der Kamera kämpfen, sondern muss das individuell tun. Für mich. Und mit Glück trägt mich die Solidargesellschaft. Mit Pech stehe ich auch noch als alleiniger "Querulant" da.
NACHTRAG: Ich sag's ja immer, neben dem Forum arbeiten tut nicht gut...
Rabauke : Hast Du mal ein Aktenzeichen von den LAG?
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Hier ist mal ein Link zu dem Thema bei "Hensche" da sind auch ein, zwei Urteile drin. (vom AG und LAG)
Das mit dem Persönlichkeitsrecht steht übrigens in diesem komischen, na wie heißt das gleich wieder...... Ach ja Grundgesetz! (Art. 2 Abs1 in Verbindung mit Art.1) Muss wohl nicht so wichtig sein, wenn´s so weit vorne steht;)
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Sorry, für solche Petitessen reicht meine Zeit einfach nicht... :oops:
Danke für die Links. Wieder was gelernt...
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