Amateur Dasha gibt Kopf zu Ihrem Freund

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freundin will abhauen zu ihrem freund , was für strafe gibt es














Themenstarter

keine ahnung123



Erstellt am

21 April 2008














Stichpunkte








freund



freundin














Hallo erstmal eine gute freundin will abhauen von zuahuse aus weil sie nur streß mit ihrem dad hat und er sie richtig grob anpackt und sie wirklich alles für ihn machen muß und das jugendamt macht nichts dagegen die sagen nur sie soll bei ihm bleiben ...nun will sie zu ihrem freund abhauen der ist 19 und sie ist 14 fast 15 , wer könnte mir sagen was passieren kann wenn man sie bei ihm finden würde?


viele dank für eure antworten





zuletzt vergeben von

1 Januar 1970




Benutzer20976 




(be)sticht mit Gefühl



Was heißt "grob anpacken"? Was heißt "alles für ihn machen"?
Was hat sie den Mitarbeitern vom Jugendamt denn genau gesagt?
Was ist mit der Mutter? Leben die Eltern getrennt oder was?

Ihr Vater ist der Erziehungs- und Sorgeberechtigte und auch dazu Verpflichtete. Stichwort Aufenthaltsbestimmungsrecht - der Vater kann bestimmen, dass sie bei ihm lebt (sofern nicht das Jugendamt anderes entscheidet). Einfach zum Freund ziehen geht nicht, der Vater ist für sie verantwortlich (ggf. gemeinsam mit der Mutter).

Abhauen zum Freund könnte insofern nach hinten losgehen, als gegenüber dem Freund der Vater dann noch negativer gestimmt sein dürfte. Es sollte im Interesse des Freundes sein, eher nicht solche Heimlichkeiten zu unterstützen, sondern gut mit dem Vater auszukommen.





zuletzt vergeben von

1 Januar 1970


ja auch mal schlagen und eben hausfrau für ihn spielen und ja eltern sind getrennt aber die mutter will sie nicht aufnehemen und das jugendamt sagt sie soll bei ihm bleiben , weil sie beweise bringen muß *nur hallo welche beweise * omg die sind doch nicht ganz dicht und sie will zu ihrem freund und bei dem leben ..... ich meien was würde dem passieren ? weiß das keiner oder bekommt der keien strafe falls sie gefunden wird





zuletzt vergeben von

1 Januar 1970


Würde mir jetzt spontan nur einfallen, dass sie zur Polizei geht und dass dort eben zur Sprache bringt und auch gleich sagt, dass sie nicht dazu bereit ist zu ihrem Vater zurück zugehen.

Wenn allerdings das Jugendamt schon das Ganze ignoriert (für was werden die eigentlich bezahlt?).....In was für einem Land leben wir.


Gibt es denn nicht noch andere Verwandte, zu denen sie ein gutes Verhältnis hat und die auch bereit wären, sie aufzunehmen?





zuletzt vergeben von

1 Januar 1970




Benutzer48909  (41)




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Wenn allerdings das Jugendamt schon das Ganze ignoriert (für was werden die eigentlich bezahlt?).....In was für einem Land leben wir.






zuletzt vergeben von

1 Januar 1970


also es ist nicht überspitzt weil es ist so , sie muß wirklich so gesehen die hausfrau ersetzen , weil aufräumen kochen usw sehe ich wohl nicht als überspitzt und mal anpacken naya ich weiß nicht ob das so richtig ist das sie überall mit hin muß er nur scheiße macht , ich meien so gesehen ist sogar seine letzte freundin abgehauen weil sie nur geschlagen wurde er er verfolgt sie sogar bzw die ist auch schon woanders hin und er sucht sie sogar ......und mit der ex freundin von dem vater habe ich selbst mal gesprochen *nix überspritzt * sie war sogar mit beim jugendamt um das zu bestätigen und die sagen eben nur beweise soll man bringen *hallo was für beweise ...langt es nicht wenn die ex das sagt und sie* heutzutage wundert man sich warum das jugendamt eigentlich da ist und sie wollte ja in einer jugendwohnung oder betreutes wohnen ... also entweder sie hält es auch bis sie 18 ist oder sie haut ab , also ich kann sie gut verstehen denn ich weiß auch nicht wie ich ihr helfen könnte





zuletzt vergeben von

1 Januar 1970




Benutzer48909  (41)




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Dann soll sie noch mal zum Jugendamt gehen und auf die Inobhutnahme bestehen. Das Jugendamt ist gem. § 42 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII verpflichtet den Jugendlichen in Obhut zu nehmen, wenn er darum bittet.

Das Jugendamt muss und wird dann umgehend den Vater über die Inobhutnahme informieren. Widerspricht der Vater der Inobhutnahme ist die Jugendliche entweder vom Jugendamt an den Vater zu übergeben, oder sofort eine Entscheidung des Familiengerichts herbeizuführen.

Ihr könnt das Prozedere natürlich durchziehen. Wenn aber nicht eine massive Kindeswohlgefährdung vorliegt und das Jugendamt meint, dass es gewinnt, wird das Jugendamt es nicht auf die Konfrontation mit dem Vater vor einem Familienrichter ankommen lassen.



Das Jugendamt kann nicht einfach so deine Freundin Inobhut nehmen und dem Vater wegnehmen. Er ist der Sorgeberechtigte und hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Damit das Jugendamt vor ein Familiengericht treten kann, um eine Entscheidung herbeizuführen müssen Beweise vorliegen, aufgrund derer das Gericht die Herausnahme aus der Familie entscheidet.

So einfach, wie du es dir vorstellst ist es für das Jugendamt nicht, zu entscheiden, dass deine Freundin nicht zu ihrem Vater zurück muss. Ist ja auch logisch, dass sowas nur die Gerichte entscheiden können. Und wer zieht schon vor Gericht, wenn er weiß, dass er verliert. Die Jugendämter haben mit diesem Verfahren Erfahrung und können schon abschätzen, ob es Sinn macht oder nicht.

Also, bringt Beweise. z. B. Wenn er sie schlägt, zeigt die blauen Flecken vor oder macht Fotos. Wenn sie den gesamten Haushalt schmeißt, schreibt zwei Wochen lang auf, was sie genau machen muss und wie viel Zeit das in Anspruch nimmt.





zuletzt vergeben von

1 Januar 1970


also ehrlich gesagt ist das absoluter schwachsinn was die ämter machen ... denke dann eher das man andere lösung finden muß , vielleicht sollte man zu einem anwalt gehen weil jugendamt macht eh nichts , da muß man erst halb totgeschlagen werden ...und dann wundert man sich warum kinder /jugendliche abhauen :angryfire .......ich kann mit ihr reden aber wenn sie abhauen will ist es ja ihre sache und das kann man nicht ändern aber danke für den versuch zu helfen ..nur wenn jugendamt meint sie würden nicht gewinnen dann vielleicht wenn man abhaut und sie dann wieder gefunden wird dann machen die wohl was also sehe ich das als beste lösung meines erachtens und ich kann ihr nicht helfen weil ich zuweit weg wohne ..sie ist halt ne gute freundin für mich





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1 Januar 1970




Benutzer48403  (52)




SenfdazuGeber




Naja, das würde ich jetzt mal etwas relativiert sehen...






zuletzt vergeben von

1 Januar 1970




Benutzer54399 




Planet-Liebe Berühmtheit




ja auch mal schlagen und eben hausfrau für ihn spielen und ja eltern sind getrennt aber die mutter will sie nicht aufnehemen und das jugendamt sagt sie soll bei ihm bleiben , weil sie beweise bringen muß *nur hallo welche beweise * omg die sind doch nicht ganz dicht und sie will zu ihrem freund und bei dem leben ..... ich meien was würde dem passieren ? weiß das keiner oder bekommt der keien strafe falls sie gefunden wird






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1 Januar 1970




Benutzer48909  (41)




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Mag sein. Aber wenn man bedenkt, was alles schon passiert ist, nur weil das Jugendamt nicht eingegriffen hat. Man liest doch regelmässig diverse unmögliche Stories in den Nachrichten......






zuletzt vergeben von

1 Januar 1970



nur wenn jugendamt meint sie würden nicht gewinnen dann vielleicht wenn man abhaut und sie dann wieder gefunden wird dann machen die wohl was also sehe ich das als beste lösung meines erachtens






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1 Januar 1970




Benutzer53832  (40)




Benutzer gesperrt




wer könnte mir sagen was passieren kann wenn man sie bei ihm finden würde?






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1 Januar 1970




Benutzer13901  (46)




Grillkünstler




Um mal die Eingangsfrage zu beantworten:
Rückführung.

Strafbar ist das jedenfalls nicht.






zuletzt vergeben von

1 Januar 1970




Benutzer82445  (38)




Verbringt hier viel Zeit



Ich versteh unser Rechtssystem manchmal echt nicht ... Wenn sie wirklich so unzufrieden ist dann wird sie doch über kurz oder lang sicher weglaufen. Und wäre es da nicht echt besser sie würde in einem Heim / betreuten Wohnen unterkommen als dass sie irgendwo auf der Strasse landet?





zuletzt vergeben von

1 Januar 1970




Benutzer48909  (41)




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Ich versteh unser Rechtssystem manchmal echt nicht ... Wenn sie wirklich so unzufrieden ist dann wird sie doch über kurz oder lang sicher weglaufen. Und wäre es da nicht echt besser sie würde in einem Heim / betreuten Wohnen unterkommen als dass sie irgendwo auf der Strasse landet?






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1 Januar 1970















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Alle News » Promi Klatsch und Tratsch » Lady Gaga rasiert sich für Mutter von ihrem Freund den Kopf
Los Angeles (dts Nachrichtenagentur) – Die US-Sängerin Lady Gaga hat sich für die Mutter von einem ihrer Freunde den Kopf rasiert. Auf ihrem Internetblog präsentierte die 26-Jährige ihre neue Frisur. Dabei trägt Gaga ihre braunen Haare zu einem Knoten auf dem Kopf, am Hinterkopf hat sie etwa die untere Hälfte pfeilförmig ausrasiert.
“Vorne ist immer noch Glamour”, versicherte die Sängerin. Mit der Frisur wolle sie die kürzlich verstorbene Mutter eines Freundes ehren: “Ich habe es für dich gemacht, Terry. Das mit deiner Mommy tut mir leid”, schrieb die 26-Jährige. Terry Richardson und Lady Gaga kennen sich seit Längerem, er fotografierte die Sängerin unter anderem für ihr “Monster Ball”-Tourfotobuch. Berühmt wurde Gaga unter anderem durch ihren Song “Poker Face”.
Foto: Lady Gaga, Universal/Meeno, Text: dts Nachrichtenagentur

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