Alte Hausfrau begleicht Schulden

Alte Hausfrau begleicht Schulden




🔞 ALLE INFORMATIONEN KLICKEN HIER👈🏻👈🏻👈🏻

































Alte Hausfrau begleicht Schulden


Cookies aktivieren oder deaktivieren





Alle aktivieren
Einstellungen speichern

Gebühren für Bauspardarlehen rechtzeitig zurückfordern – Verjährung droht 29. November 2016
OLG Karlsruhe: Aufhebungsvertrag steht Darlehenswiderruf nicht im Wege 29. November 2016
Solange man glücklich –mehr oder auch weniger- zusammen gelebt hat, wurden die Verbindlichkeiten in den meisten Fällen von dem gemeinsamen Konto beglichen.
Viele denken nun, auch nacheiner Trennung bzw. Scheidung muss ich für die Schulden weiter aufkommen, denn wir haben ja den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und alles gehört uns zusammen und Schulden somit auch -mitgehangen -mitgefangen.
Dies stimmt so pauschal jedoch zum Glück nicht.
Wenn Sie den Kreditvertrag bei der Bank, den Kaufvertrag beim Autohaus oder den Kaufvertrag im Möbelhaus oder auch den Handyvertrag oä. nicht selbst auch unterschrieben haben, dann haften Sie nicht für diese Verbindlichkeit Ihres Ehepartners.
Nur weil Sie verheiratet sind, haften Sie nicht grundsätzlich einfach mal mit, sondern nur wenn Sie sich gegenüber dem Vertragspartner hierzu ausdrücklich verpflichtet haben.
Nur wenn Sie beide den Vertrag unterschrieben haben, dann haften Sie gegenüber dem Vertragspartner auch beide gemeinschaftlich. Man kann natürlich versuchen mit dem Gläubiger zu reden, dass dieser Sie aus dem Vertrag entlässt –etwa gerade in den Fällen, in denen z.B. das finanzierte Auto oder finanzierte Haus nur Ihrem Ehepartner gehört. Der Vertragspartner, alsoder Gläubiger, muss Sie jedoch nicht aus der Verbindlichkeit entlassen, Sie haben hierauf keinen Anspruch. Er wird es unter Umständen vornehmen, wenn ihm Ihr Ehepartner als alleiniger Schuldner ausreicht, mithin wenn dieser ausreichend große Einnahmen hat und der Vertragspartner davon ausgeht, dass er sein Geld von Ihrem Ehepartner voll bekommen wird und Sie für ihn somit als Schuldner nicht wichtig sind.
In den Fällen, in denen Sie beide aufgrund gemeinschaftlich eingegangener Schulden haften und der Vertragspartner Sie nicht aus dem Vertrag entlässt, erfolgt in aller Regel der finanzielle Ausgleich sodann über den zu leistenden Unterhalt, nämlich dass ein Ehepartner die vollen Schulden begleicht und dafür weniger Unterhalt an seinen getrennt lebenden Ehepartner zu zahlen hat.
Besteht kein Unterhaltsanspruch und begleicht der eine Ehepartner die volle Schuld an den Vertragspartner –freiwillig oder auch gezwungenermaßen- allein, dann steht ihm ein Ausgleichsanspruch gegen seinen Ehepartner zu.
Cäsar-Preller, Anwalt Wiesbaden, Rechtsanwalt Wiesbaden
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Villa Justitia
Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Wir verwenden Cookies, um dir die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten.
In den Einstellungen kannst du erfahren, welche Cookies wir verwenden oder sie ausschalten.
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.



Schuldenfalle Scheidung – Wenn das Eheaus auch zum finanziellen Problem wird




Startseite / Schuldenfallen / Schuldenfalle Scheidung – Wenn das Eheaus auch zum finanziellen Problem wird
Wollen Sie immer auf dem laufenden bleiben zu den Themen Schulden, Krediten und Insolvenz?
Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz des Versanddienstleisters RapidMail, Protokollierung der Anmeldung und Ihren Widerrufsrechten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung
Eine Scheidung ist ein Punkt im Leben zweier Menschen, der allein emotional nicht einfach zu verarbeiten ist. Neben der Aufteilung der einzelnen Güter bedeutet das auch oftmals finanzielle Konsequenzen. Leider stehen nicht gerade wenig Scheidungspaare oftmals vor einer Überschuldung , bei welcher die monatlichen Kosten einfach nicht mehr durch das eigene Einkommen bezahlt werden können. Neben dem eventuellen Unterhalt des Kindes müssen auch Kreditverträge auseinander gerechnet und der Güterstand erfasst werden. Während die Eheleute oftmals allein emotional nicht in der Lage dazu sind, sollten Sie sich in dieser Situation dringend Hilfe durch einen Profi holen.
Natürlich macht es nicht glücklich, nur wegen des Geldes zusammen zu bleiben. Allerdings sollten Sie sich im Vorfeld auch über die finanziellen Konsequenzen einer Scheidung Gedanken machen, um nicht schlussendlich vor der Privatinsolvenz zu stehen bzw. in die Falle zu tappen. Dabei gibt es unterschiedliche finanzielle Kosten, die wir Ihnen im Folgenden mal genauer vorstellen möchten.
Die Kosten für den Anwalt sowie das Gericht sind sehr individuell. Das liegt daran, dass diese sich bei einem Scheidungsverfahren nach dem Streitwert richten. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Verfahrenswert. Das bedeutet, dass die Kosten von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehepartner abhängig sind. Der genaue Streitwert berechnet sich durch das dreifache monatliche Nettoeinkommen vom Ehegatten und Ehefrau.
Beispiel: Das Nettoeinkommen der Frau liegt bei 2.500 Euro und das des Mannes ebenso bei 2.500 Euro. Das ergibt einen Gesamtbetrag von 5.000 Euro. Der Verfahrenswert liegt also bei 15.000 Euro.
Im Anschluss werden die Kosten nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet. Liegt der Verfahrenswert bei 3.000 Euro, so müssen Sie mit Kosten in Höhe von ca. 840 Euro rechnen. Bei einem Verfahrenswert von 40.000 Euro fallen schon ca. 4.000 Euro Kosten an.
Aber Achtung, es muss nicht zwingend alles vom Gericht oder einem Anwalt geregelt werden. Es gibt auch die Möglichkeit, sich außergerichtlich zu einigen und Punkte wie Zugewinnausgleich, Kredite , Gütertrennung und Kosten für Unterhaltspflichtige Kinder so zu regeln und festzuhalten.
Wenn Sie sich von ihrem Partner scheiden lassen, so steht in der Regel auch eine häusliche Trennung an. Aus einer gemeinsamen Haushaltsführung entstehen zwei eigene Haushalte. Ob nun einer das Haus bzw. die Wohnung verlässt oder sich beide Ehepartner ein neues Zuhause suchen, die Umzugskosten sollten auf keinen Fall unterschätzt werden. Oft ist jedoch nicht selten, dass vor allem eine größere Immobilie, wie das Haus, nicht mehr allein gehalten werden kann.
Achtung: Auch wenn nun zwei Umzüge anstehen und es Geld kostet, zwei neue Hausstände zu finanzieren, sollten Sie Ihren gemeinsamen Grundbesitz nicht unter Wert verkaufen, nur damit es schnell geht.
Mit der Scheidung werden auch Unterhaltskosten fällig. Dabei handelt es sich nicht nur um den Kindesunterhalt. Auch der Ehepartner hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Unterhaltskosten. Für den Kinderunterhalt wird zur Berechnung die allseits bekannte „Düsseldorfer Tabelle“ genutzt. Diese ist nach dem Nettoeinkommen gestaffelt. Außerdem spielt auch das Alter des Kindes bei der Berechnung vom Kinderunterhalt eine besonders wichtige Rolle. Auch die Unterhaltskosten können natürlich schnell in die Schuldenfalle führen, denn diese können auf lange Zeit schon ein Loch ins Konto reißen. Die unterhaltspflichtigen Zahlungen können allerdings auch individuell festgelegt werden.
Viele Ehepartner kaufen sich in der gemeinsamen Zeit ein kleines Häuschen oder eine gemeinsame Wohnung. Dabei kann es im Falle einer Scheidung zu einem starken finanziellen Verlust kommen. Was man in der Vergangenheit gemeinsam bezahlt hat, muss nun entweder verkauft oder von einem übernommen werden. Stehen nun beide Partner im Grundbuch , kann es zu einer Teilungsversteigerung kommen. Diese Schulden können Sie allerdings vermeiden. Eine Gütertrennung wäre ein richtiger Weg. In allen anderen Fällen gilt nun die gesetzliche Gütergemeinschaft der Zugewinngemeinschaft und dessen damit einhergehenden Zugewinnausgleich. Experten raten hier gerne zu einem Ehevertrag. In diesem kann der Vermögenswert schriftlich aufgeteilt werden.
Partner schließen für unterschiedliche Anschaffungen wie Haus, Auto und Co. natürlich auch häufig gemeinsame Kreditverträge ab. Hier besteht die Pflicht, dass beide anteilig die Kosten beteiligen. Allerdings können Gläubiger auch von nur einem der beiden Parteien das Geld verlangen. Sollte einer der Partner die Schulden allein bezahlt haben, so kann er von dem anderen die Hälfte des jeweiligen Betrags zurückfordern. Handelt es sich zum Beispiel um einen Kreditvertrag fürs Haus und einer der beiden Partner möchte die Immobilie übernehmen, kann der Kredit auf Wunsch auch umgeschrieben werden.
Natürlich kann es auch passieren, dass Sie oder Ihr Ehepartner während der gemeinsamen Ehe Schulden gemacht hat. Wichtig ist es, dass der andere Partner sich in diesem Fall selbst vor einer Überschuldung schützt, in dem der Schuldner zu einer Schuldnerberatung geht und über einen Darlehensvertrag nachdenkt. Schlussendlich haften nämlich für die Schulden beide Eheleute zu gleichen Teilen. Handelt es sich allerdings um Verträge, welche nur einer unterschrieben hat, kann der andere nicht haftbar gemacht werden. Das ist auch dann der Fall, wenn keine Gütertrennung erfolgt.
So können Sie sich vor der Verschuldung schützen:
1: Getrennte Konten. Natürlich kann man ein gemeinsames Haushaltskonto führen, auf welches in gleichen Teilen eingezahlt wird. Es ist jedoch sicherer, wenn jeder Ehegatte und Ehefrau auch noch sein eigenes Konto behält.
2: Gemeinsame Erwerbungen sollten nicht gemacht werden, wenn Ihr Partner verschuldet ist. Neue Erstehungen sollten Sie tätigen. Dabei ist es aber wichtig, dass Sie die Quittungen gut aufbewahren. Sollte es zu einer Zwangsvollstreckung kommen, verlieren Sie in diesem Fall Ihr Eigentum nicht.
3: Keine Bürgschaften machen. Auch nach einer Scheidung müssten Sie im schlimmsten Fall für Ihren Expartner bürgen und zahlen, sollte er mal zahlungsunfähig sein. Auch hier ist der Weg zur Schuldenfalle nicht mehr weit, denn eine Verschuldung ist bei hohen monatlichen Raten nahezu vorprogrammiert.
Der Grund, warum sich ein Ehepaar schlussendlich scheiden lässt, ist unterm Strich nicht wichtig. Ratsam ist es jedoch, die Scheidung möglichst ohne Streitigkeiten über die Bühne zu bringen. Eine außergerichtliche Einigung, eine faire Gütertrennung und Aufteilung machen eine Scheidung wesentlich einfacher. Ob es nun auf einen Zugewinnausgleich hinausläuft, ob man sich bei den Unterhaltszahlungen für die Kinder anderweitig einig wird oder man Kreditraten auch weiterhin gemeinsam begleicht. Wichtig ist, dass es fair aufgeteilt wird und am besten keiner direkt in die Privatinsolvenz befördert wird.
Sollten Raten nicht mehr allein zu begleichen sein oder zu viele Ratenkäufe im Raum stehen, so ist auch eine Umschuldung möglich. Sollten Sie oder Ihr Partner sich überschuldet haben, können alle zu zahlenden Beträge zu einem großen zusammengefasst werden, sodass eine Umschuldung für viele Ehepaare während der Scheidung in Frage kommt. Hier hat man nur noch eine Rate zu zahlen und kann im Anschluss wieder schuldenfrei durchs Leben gehen.

Wir verwenden Cookies, um unsere Seite besser für Sie zu machen. Manche sind nötig, manche helfen uns, Ihnen besser zu helfen. Sie können in den Datenschutzeinstellungen entscheiden, welche Cookies Sie zulassen wollen, oder Sie können alle ablehnen. Hinweis auf Verarbeitung von Daten durch Google: Indem Sie auf “Alle übernehmen” klicken, willigen Sie gem. Art. 49 Abs.1 S.1 lit. a DSGVO ein, dass Ihre Daten u.a. in den USA verarbeitet werden.
Genaue Standortdaten und Abfrage von Geräteeigenschaften zur Identifikation
Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Anzeigen und Inhalte messen und personalisieren
Marktforschung und Produktentwicklung
Erste Hilfe in Rechtsfragen seit 2000.


www.123recht.de  Forum  Wirtschaftsrecht  Ex Frau zahlt gemeinsamen Kedit nicht















Antworten


Neuer Beitrag






Jetzt Anwalt dazuholen





Jetzt Anwalt fragen





Ex Frau zahlt gemeinsamen Kedit nicht


Darfs noch ne Frage mehr sein?

Sie haben ein Problem, viele Fragen, aber keinen Anwalt?


Mit der Frag-einen-Anwalt.de Flatrate können Sie unbegrenzt Fragen stellen und erhalten bereits in kurzer Zeit ausführliche, leicht verständliche Antworten von unseren Anwälten.


Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!


Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!




Neueste nach unten

Neueste nach oben

hilfreich



Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.

Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.





Antworten
Neuer Beitrag







Jetzt Anwalt dazuholen





Ex Frau zahlt gemeinsamen Kedit nicht Wirtschaftsrecht © 2022 QNC GmbH


Hilfe & Kontakt
|
Über uns
|
AGB
|
AGB für Anwälte
|
Datenschutz



|
Impressum
|
Für Anwälte

Hallo,

kurze Info zum Sachverhalt:
-Gemeinsamer Kredit vor Scheidung
-Zahlung der Ex Frau im innenverhältnis ausgemacht
-Tilgung bezahlte mein LG bisher fast komplett alleine. Seine Ex-Frau zahlte anfangs gar nicht, dann sporadisch mal und derzeit 100,- anstatt ihrer 295,- (50% der gesamt Rate)
- 50% der Kreditsumme wurden alleine von dem Geld meines LG bezahlt. Er wäre also mit seinem Teil fertig


Eine Rechtsberatung bezüglich des Themas haben wir uns schon eingeholt.
Das wir vor Gericht ihren Zahlungsrückstand einklagen werden ist ziemlich sicher.

Ich hatte da nur vergessen zu fragen ob man es irgendwie festlegen kann das sie diese 100,- definitiv weiterhin monatlich zahlen muss, auch wenn wir nun Klage einreichen.

So wie den *****en kenne, stellt sie nämlich diese Zahlung komplett ein, sobald der 1. Brief des Anwalts zur außergerichtlichen Einigung bei ihr eintreffen wird.
Das wären für meinen LG natürlich dann so das er wieder dabei ist die vollen 590,-/Monat an die Bank zu leisten.

Wir überlegen seiner Ex noch ein einmaliges Recht darüber einzuräumen jetzt selber einen Kredit aufzunehmen, womit sie ihre restliche Summe vom gemeinsamen Kredit auslösen kann.

Aber auch wenn wir ihr das ohne Anwalt vorschlagen würden, gehen wir davon aus das sie die Zahlung der 100,-/Monat einstellen wird und sich nicht mehr meldet.

Vielleicht hat jemand hier noch einen guten Ratschlag.

Vielen Dank im Voraus


kann sie denn zahlen und will nur nicht? Wenn klar ist, dass sie zahlen muss und ihr Euch sicher seid, dass sie zahlen kann, Mahnbescheid hinschicken und die ausstehenden Gelder eintreiben.

Im Aussenverhältnis wird der LG weiterzahlen müssen, aber er kann sich natürlich das Geld von der Ex wiederholen, so sie denn welches hat.
Wir haben keine Auskünfte darüber was sie derzeit verdient.

Vermutlich wird das Gehalt unter der Pfändungsgrenze liegen.

Sie hat einen neuen Partner ( er ist Selbständig), lebt aber mit diesem nicht in einer gemeinsamen Wohnung.
Sie hat ein Auto und zahlt dafür sogar monatlich 50,- Tiefgaragenmiete, weil man sich ja etwas Luxus gönnen muss.

Ich denke sie könnte ihre 295,-/Monat sicher zahlen, aber das ist nur meine persönliche Einschätzung.

Fakt ist, das wir nicht noch ein weiteres Jahr verjähren lassen wollen und der Titel wäre immerhin 30 Jahre gültig und man könnte das Auto pfänden (welches sie nicht benötigt um zu ihrer Arbeit zu kommen).

Irgendwann hat sie vielleicht einfach mehr Geld oder wohnt mit ihrem neuen Gatten zusammen.

So die Worte des Anwalts

-- Editiert von Mel80 am 22.02.2019 11:06
Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)
Da liegen Sie richtig. Der Anwalt kann auch nichts machen, außer uns helfen einen Titel zu erwirken, damit zumindest 30 Jahre Anspruch erhalten bleiben.

Übrigens, rauchen tut die besagte Dame
Genauso wie geleistete Unterhaltszahlungen an das Kind für sich selber komplett zu verbrauchen, aber dagegen kann man ja auch nichts machen
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.



Возможно, сайт временно недоступен или перегружен запросами. Подождите некоторое время и попробуйте снова.
Если вы не можете загрузить ни одну страницу – проверьте настройки соединения с Интернетом.
Если ваш компьютер или сеть защищены межсетевым экраном или прокси-сервером – убедитесь, что Firefox разрешён выход в Интернет.


Firefox не может установить соединение с сервером www.juraforum.de.


Отправка сообщений о подобных ошибках поможет Mozilla обнаружить и заблокировать вредоносные сайты


Сообщить
Попробовать снова
Отправка сообщения
Сообщение отправлено


использует защитную технологию, которая является устаревшей и уязвимой для атаки. Злоумышленник может легко выявить информацию, которая, как вы думали, находится в безопасности.

Rothaarige lässt sich beim Sonnenbad die Löcher stopfen
Am Bürotisch wird Teanna Kai gevögelt
Verführerischen brunette bekommt einen DP in heißen Gruppensex

Report Page