Alleinerziehende Mutter macht viel Geld, indem sie Sachen verkauft und einen Pfandleiher fickt

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von Anne Walkowiak
Erstellt am 14.07.18 um 07:00 , geändert am 14.07.18 um 07:00


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Ob getrennt, geschieden, verwitwet oder einfach nur entschlossen, auch ohne Mann Mutter zu werden: Immer mehr Frauen stehen an der Spitze eines Ein-Eltern-Haushalts. Welche Rechte alleinerziehende Mütter haben und wo sie vor allem finanzielle Hilfe bekommen, erfahrt ihr hier.
In den letzten 15 Jahren ist die Zahl der Alleinerziehenden in Deutschland um 50 Prozent gestiegen: Mittlerweile ziehen rund 1,5 Millionen Mütter ihre Kinder ohne Partner auf. Schon jede fünfte Familie besteht also aus nur einem Elternteil. Für eine alleinerziehende Mutter ist der Alltag kein Zuckerschlecken, da sind sich wohl die meisten Mamas einig. Der stressige Spagat zwischen Kind und Job, die Entscheidungen in Sachen Erziehung, die es auch alleine zu treffen gilt. Der Versuch, dem Nachwuchs einen stabilen Rahmen mit den richtigen Orientierungshilfen zu geben, und dazu noch die finanziellen Bedürfnisse, die es zu decken gilt. Diese Herausforderungen bestimmen das Leben der Power-Mamas. Doch es gibt ein paar Dinge, die es alleinerziehenden Müttern zumindest finanziell ein kleines bisschen leichter machen können. Welche Rechte alleinerziehende Mamas haben, wo sie finanzielle Hilfe bekommen und welche Zuschüsse sie beantragen können - wir klären euch auf!
Welche Rechte eine alleinerziehende Mutter hat, richtet sich danach, ob sie das alleinige oder das geteilte Sorgerecht hat. In Deutschland sind 91% aller Alleinerziehenden Frauen. Aber bei 9 von 10 Scheidungen bleibt das Sorgerecht bei beiden Elternteilen.
Eine alleinerziehende Mutter, die das alleinige Sorgerecht hat, kann alle Entscheidungen das Kind betreffend alleine fällen. Bei geteiltem Sorgerecht ist das anders. Da unterscheidet man zwischen Angelegenheiten des täglichen Lebens, die die Person trifft, bei der das Kind lebt und Angelegenheiten von 'erheblicher Bedeutung', die von beiden Elternteilen getroffen werden müssen. Angelegenheiten des täglichen Lebens sind jene, die eben den Alltag betreffen - Versorgung des Kindes, Dauer der Betreuungszeit, Entschuldigung bei Krankheit oder die Freizeitgestaltung, also jene Angelegenheiten die, und das gilt als kleine Merkhilfe, leicht wieder aufzuheben sind. Handelt es sich aber um grundsätzliche Entscheidungen, die weitreichendere Auswirkungen haben, haben diese 'erhebliche Bedeutung' und bedürfen der Absprache mit dem anderen Elternteil. Das betrifft beispielsweise die Wahl der Betreuungseinrichtung, gesundheitliche Entscheidungen wie das Impfen oder Operationen, das Namensrecht oder die Frage des Erziehungsstils.
Leben die Eltern getrennt, hat das Kind Anspruch auf Unterhalt. Lebt das Kind bei der Mutter, "zahlt" sie den Unterhalt mit der Pflege, Erziehung und Betreuung des Kindes. Der Vater ist somit verpflichtet, Unterhalt in Form von Geld, dem so genannten Barunterhalt , zu zahlen. Die Höhe des Barunterhalts ist abhängig von der Höhe des Einkommens des Vaters, dem Alter des Kindes und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Alleinerziehende haben das Recht auf Unterhaltsvorschuss , wenn das andere Elternteil nicht oder nicht genug Unterhalt zahlt. Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Kinder bis unter 6 Jahren 152 Euro monatlich, Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren erhalten 201 Euro monatlich und Kinder bis 18 bekommen 268 Euro monatlich. Beantragt werden muss der Unterhaltszuschuss beim zuständigen Jugendamt.
Prinzipiell gilt, dass zusätzliche Kosten, der so genannte Sonderbedarf, von beiden Eltern anteilsmäßig getragen werden muss. Klassenfahrten, Behandlungskosten beim Arzt, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, Nachhilfestunden oder alle anderen das Kind betreffende Kosten, die über den alltäglichen Bedarf hinausgehen, müssen von Mutter und Vater gezahlt werden. Verdient das Elternteil, bei dem das Kind lebt, monatlich weniger als 840 Euro netto, entfallen die Kosten für die Betreuungsperson.
Anspruch auf das Kindergeld hat die Person, bei der das Kind lebt. Das heißt, wenn das Kind nach der Trennung bei der Mutter lebt, bekommt sie das Kindergeld in voller Höhe. Kommt der Vater den Unterhaltsverpflichtungen aber zuverlässig nach, kann er 50% des Kindergeldes von seinen Unterhaltszahlungen abziehen.
Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen (Mindesteinkommen von 600 Euro monatlich), die kein Hartz IV beantragen wollen. Die Berechnung des Kinderzuschlags erfolgt ganz individuell, ist aber an bestimmte Einkommensgrenzen und Vermögen gebunden.
Wohngeld richtet sich auch an Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen, die ihre Miete selbst zahlen. Das heißt, dass sie auch keine anderen Sozialleistungen wie Hartz IV oder Sozialhilfe erhalten dürfen, um Wohngeld zu beantragen. Wie hoch das Wohngeld ausfällt, richtet sich unter anderem nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, dem Einkommen und der Höhe der Miete und wird von der Wohngeldbehörde berechnet.
Alleinerziehende haben das Recht auf Steuerklasse II, in welcher der Entlastungsbetrag von 1908 Euro jährlich Berücksichtigung findet. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 240 Euro. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann beim Finanzamt den Wechsel in Steuerklasse II beantragen. Tipp: Bisher gibt es für Alleinerziehende wenige steuerliche Vorteile. Dennoch kann eine alleinerziehende Mutter ihre Steuern reduzieren und beispielsweise die Betreuungskosten für ihr Kind absetzen. Das geht sogar bis zum 14. Lebensjahr des Kindes.
Nach einer Trennung ist es oft schwer für alleinerziehende Mütter, sich zurecht zu finden. Es kann daher eine große Stütze sein, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Den besten Rat bekommt man von Menschen, die ähnliches erlebt und durchgemacht haben. Oft gibt es Selbsthilfegruppen in der eigenen Stadt oder auch Hilfe im Internet. Foren sind eine gute Plattform, um sich mit anderen auszutauschen. Wer nicht weiß, was nun als Alleinerziehende als erstes zu tun ist, wendet sich am besten an das Jugendamt, das Müttergenesungswerk oder den Wohlfahrtsverband. Denn an diesen Stellen weiß man, welche Hilfsangebote oder Fördermittel es im Wohnort gibt.
Alleinerziehend sein heißt nicht, dass man alles von nun an alleine schaffen muss. Ganz im Gegenteil. Es ist wichtig, dass man angebotene Hilfe auch annehmen kann. Von der Kinderbetreuung bis zu finanzieller Unterstützung. Nur dann hat man noch genug Energie, um die Zeit mit den Kindern auch genießen zu können.

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Alleinerziehend: Was Ihnen rechtlich und finanziell zusteht
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Alleinerziehende – egal ob berufstätig oder arbeitssuchend – müssen mit einem finanziellen Minimum auskommen. Das reicht aber bei weitem nicht, falls mal unerwartete Ausgaben anstehen. Ein Urlaub mit Familie, ein Auto … alles Anschaffungen, die für Alleinerziehende kaum erschwinglich sind. Häufig reicht das Geld nicht mal für das Nötigste. Wir erklären Ihnen - auch im Video - , welche Hilfe Alleinerziehende erwarten können.
Unterhaltsvorschuss: Dieser kann beim Jugendamt beantragt werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil, steht Ihnen Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle zu.
Wohngeld: Wer berufstätig ist, aber zu wenig verdient, um seine Miete bezahlen zu können, kann Wohngeld beantragen. Es gibt dann einen Zuschuss zur Miete. Anders ist es bei Hartz-IV -Empfängern: Bei ihnen wird die Miete ganz übernommen. Der Antrag auf Wohngeld lohnt sich auf jeden Fall – auch bei ALG I. Trennungsunterhalt: Wer verheiratet ist und sich dann trennt, hat Anspruch auf Trennungsunterhalt. Der richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen. Ist der Alleinverdiener, dann bekommt der alleinerziehende Elternteil 3/7 des anrechnungsfähigen Nettoeinkommens. Geschiedenenunterhalt: Nach der Scheidung muss der Unterhaltspflichtige weiter Unterhalt für seinen Ex-Partner zahlen. Wenn die Kinder zum Beispiel noch klein sind, haben Alleinerziehende einen Anspruch bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag muss bei der Arbeitsagentur und der zugehörigen Familienkasse beantragt werden. Man kann ihn beantragen, wenn das Bruttoeinkommen mindestens 600 Euro bei Alleinerziehenden beträgt. Der Kinderzuschlag beträgt monatlich 170 Euro. Der Zuschlag wird in der Regel nur für sechs Monate bewilligt. Danach muss er neu beantragt werden.
"Entlastungsbetrag": Alleinerziehende können in ihrer Steuererklärung einen so genannten Entlastungsbetrag geltend machen. Der beträgt 1.908 Euro für das erste Kind und 240 Euro für jedes weitere. Kinderbetreuungskosten absetzen: Kinderbetreuungskosten können außerdem von der Steuer abgesetzt werden. Zwei Drittel, maximal 4.000 Euro pro Kind, können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Staatliche Beratungshilfe: Wer Unterhalt einklagen muss, hat selten die finanziellen Mittel, um einen Anwalt zu bezahlen. Es gibt die Möglichkeit, sich staatliche Unterstützung zu holen – mit Hilfe des "Berechtigungsscheins". Dafür bei einem Rechtspfleger beim Amtsgericht nachfragen. Oder direkt bei einem Familienanwalt. Kommt es zu einem Prozess zwischen den Elternteilen, kann man auch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Hier geht es aber nicht um die Höhe des Einkommens, sondern um den Erfolg – wer verliert, muss zahlen. Bildungspaket: Schulbedarf, Vereine, Verpflegung, Klassenfahrten, Nachhilfe – das alles kann über das Bildungspaket beantragt werden, meist bei den Gemeinden. Was Ihnen sonst noch zusteht, erfahren Sie im Video.
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Neu-Alleinerziehende oder frisch Getrennte müssen sehr genau überprüfen, welches Geld aus welcher Quellen zukünftig zur Verfügung stehen. Schließlich muss das neue Leben auch irgendwie bezahlt werden. Ist die Trennung vom Partner erst einmal vollzogen, dann stehen Alleinerziehende auch schon vor der Scheidung ohne das zweite Einkommen da und müssen finanziell alleine über die Runden kommen.
Einige Gelder kommen mehr oder weniger von alleine und müssen nur einmal beantragt werden, nach anderen Geldquellen muss man suchen und herausfinden, ob sie zur eigenen Situation passen und auch der Unterhalt für die Kinder ist eine der wichtigen Säulen im Einkommensgefüge.
Update: Seit dem 19. Mai 2022 gibt es eine kostenlose Rechtsberatung für Alleinerziehende , die die Stiftung Alltagsheld:innen ins Leben gerufen hat. Hier kannst du dich von Anwält:innen für Familienrecht per Hotline beraten lassen.
Das Kindergeld kommt jeden Monat aufs Konto, wenn die Kinder hierzu berechtigt sind. Es wird ab der Geburt gezahlt und noch bis in das junge Erwachsenealter gezahlt, wenn das Kind noch nicht auf eigenen Beinen steht und beispielsweise eine Ausbildung macht. Wichtig ist hier nur, dass du einen Antrag stellst. Einen Antrag und weitere Informationen darüber erhältst du hier .
Wie viel Kindergeld du bekommst liegt auch an der Anzahl deiner Kinder. Derzeit sieht die Staffelung so aus:
Sollte das Kindergeld bisher auf das Konto des Ex-Partners geflossen sein, ist es nach der Trennung so, dass du Anspruch auf das Kindergeld hast, wenn das Kind oder die Kinder bei dir leben und bei dir gemeldet sind. Eine Kontoänderung ist der Familienkasse einfach mitzuteilen, ebenso wie jede andere Änderung. Das geht ganz einfach hier .
Wichtig ist noch zu wissen, dass das Kindergeld zwar an dich alleine ausgezahlt werden kann, es aber beiden Elternteilen zusteht. Daher wird bei Unterhaltszahlungen vom Ex-Partner das Kindergeld zur Hälfte angerechnet. Sprich: Du bekommst nicht die volle Unterhaltshöhe sondern nur den Zahlbetrag (siehe unten).
Statt dem Kindergeld kann man auch ein Kinderfreibetrag erhalten. Hierüber braucht man sich aber keine Gedanken machen oder einen Antrag stellen. Mit Abgabe der Steuererklärung berechnet das Finanzamt für jedes Kind, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag steuerlich günstiger ist. Meist ist das erst bei einem höheren Einkommen der Fall ( Quelle ).
Wie du als Alleinerziehende finanziell gut über die Runden kommst, dass erfährst du in meinem Buch „Gut leben als Alleinerziehende“. Jetzt mehr erfahren
Kinder haben immer ein Recht auf Unterhaltszahlungen. Das ist gesetzlich verankert. Anders sieht es hingegen bei den Erwachsenen aus. Während unsere Eltern, vor allem die Mütter, nach der Scheidung noch nachehelichen Unterhalt bekamen, damit sie ihren bis dato gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten konnten, so ist das heute keine Selbstverständlichkeit mehr! Das Gesetz wurde 2008 geändert. Also bitte verlasse dich nicht darauf, dass du als Geschiedene*r nur durch die Versorgung der Kinder finanziell für den Rest deines Lebens abgesichert bist.
Geschiedene sind standardmäßig durch ihren gut verdienenden Ex-Ehepartner finanziell NICHT (mehr) abgesichert.
Für die erste Zeit nach der Trennung ist es allerdings schon möglich auch für sich selbst Unterhalt vom besser verdienenden Ehepartner zu bekommen, aber auf lange Sicht ist es das Ziel der Gesetzesänderung von 2008, dass beide Partner nach der Scheidung auch bei den Finanzen getrennt sind und für sich selbst sorgen. ( Focus Money)
Bekommt dein Ex-Partner ein höheres monatliches Einkommen als du und bleibt ihm nach Abzug des Kindesunterhalts noch Geld oberhalb des Selbstbehaltes übrig, dann kannst du den sogenannten Trennungsunterhalt einfordern. Lass dich hier auf jeden Fall professionell z.B. über einen Anwalt beraten.
Was bekomme ich denn jetzt an Kindesunterhalt? Das ist eine nicht ganz so einfach zu beantwortende Frage, da sich der Unterhalt für Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet und als Ausgangsbasis das Einkommen des Ex-Ehepartners nimmt. Zudem wird die Düsseldorfer Tabelle immer wieder angepasst, am 1.1.2020 gibt es eine neue Änderung.
Wer jetzt die Lohnzettel seines festangestellten Ex-Partners kennt, der kann gleich nachsehen. In der unten stehenden Grafik ist das Kindergeld schon berücksichtig und es wird somit direkt den Zahlbetrag anzeigt. Also das, was du tatsächlich auf dein Konto zum Monatsersten überwiesen bekommen solltest.
Alternativ bietet das Jugendamt an, kostenfrei den Kindesunterhalt zu berechnen. Wie das geht erfährst du im Blogbeitrag „ Kindesunterhalt regeln – auch ohne Anwalt „.
Der Zahlbetrag ist der volle Unterhaltsbetrag (nach der Düsseldorfer Tabelle) abzüglich des halben Kindergeldes.
Zur Information: Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz sondern nur eine Zahlungsempfehlung, an die sich die Gerichte aber als Maßstab halten.
Ist der ehemalige Ehepartner hingegen beruflich selbständig oder bezieht sein Einkommen aus passiven Geldquellen (z.B. Dividenden, Mieteinnahmen), dann ist es gar nicht so einfach das Einkommen herauszufinden. Oft können das die Verdiener selbst nicht so genau sagen, da es monatlichen Schwankungen unterworfen ist und nicht von Jahr zu Jahr gleich hoch ist.
Ein Hinweis an dieser Stelle: Selbständige können auch ganz einfach ihre Einkünfte klein rechnen, in dem sie urplötzlich ganz viel in die Firma investieren.
Hier hilft der Gang zum Anwalt. Ex-Ehepartner brauchen keinen guten Willen mehr zeigen, die Ehe ist gescheitert, das gemeinsame Zusammenleben beendet und es ist gar nicht so selten, dass es hier nicht sehr solidarisch zugeht. Obwohl es gemeinsame Kinder gibt.
Wenn du selbst keine großen finanziellen Rücklagen hast oder laufendes Einkommen, dann kann dein Anwalt eine kostenlose Rechtshilfe mit dem Beratungshilfeschein beantragen. Genaueres erfährst du beim Anwalt. Also keine Angst haben vor horrenden Kosten!
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