❗️Afghanischer Asylbewerber (22) missbraucht 11-jähriges Mädchen und kommt frei! Das ist der Richter, der einen brutalen Kinderschänder mit Bewährung laufen lässt❗️

❗️Afghanischer Asylbewerber (22) missbraucht 11-jähriges Mädchen und kommt frei! Das ist der Richter, der einen brutalen Kinderschänder mit Bewährung laufen lässt❗️

Henryk Stöckl

Richter urteilen im Namen des Volkes. So steht es in Artikel 20 Absatz 2 unseres Grundgesetzes: Alle Staatsgewalt und damit auch die Rechtssprechung geht vom Volk aus. 

Doch genau das hat dieser Richter missachtet, als er ein unverzeihliches Urteil fällte.


+++DIE TAT+++
Marie (Name unbekannt) ist 11 Jahre alt und geht wie jedes Mädchen ihres Alters zur Schule. Doch sie geht auf eine besondere Schule, eine Inklusionsschule. Marie leidet nämlich an einer Lernbehinderung, sie hatte es nicht leicht. Trotzdem war sie ein sehr fröhlicher Mensch, lachte immer viel, erzählt ihre Mutter, eine 36-jährige Altenpflegerin.

Im Herbst 2018 lernte Marie dann in einem Chatroom Khudai R. kennen. Der 22-jährige Afghane kam 2015 als Asylbewerber nach Deutschland. Marie mochte ihn. Sie schrieben ein paar Wochen, bis der Afghane vorschlug, sich zu treffen. Wie ein 11-jähriges Kind nunmal ist, sagte sie zu.


Schamlos nutzte der Afghane die Gutgläubigkeit des Kindes aus und lockte es zu einem Waldrand nahe des Langenhagener S-Bahnhofs bei Hannover. Was dann geschah, zerstörte Maries Leben für immer: Der doppelt so alte Asylbewerber vergewaltigte sie schwer - vaginal und anal! Doch der Alptraum war nicht vorbei: In den nächsten Wochen vergewaltigte er Marie drei weitere Male!

Khudai rief seine beiden Freunde Ezatullah N. und Siya A., ebenfalls Afghanen, an. Die beiden 19-Jährigen kamen vorbei und vergingen sich ebenso an dem 11-jährigen Mädchen! Sie machten Fotos und Videos, bewarfen das Mädchen mit Steinen.


Irgendwann schaffte es Marie, sich an eine Vertrauenslehrerin zu wenden, doch das gerade einmal 11 Jahre alte Kind zerbrach: Sie fing an sich zu ritzen, war akut selbstmordgefährdet. Ihre Mutter musste sie in eine therapeutische Wohngruppe bringen. Seit ihr das angetan wurde, habe sie ihr einst fröhliches Kind nicht mehr lachen sehen, erzählt die Mutter.


+++STAATSANWALTSCHAFT STELLT ERMITTLUNGEN GEGEN MITTÄTER EIN MIT FASSUNGSLOS MACHENDER BEGRÜNDUNG EIN+++

1 Jahr später sollte die Strafverfolgung endlich beginnen, doch die Behörden blockierten: Unter der Führung des leitenden Oberstaatsanwalts Dr. Henning Meier stellte die Staatsanwaltschaft Hannover das Verfahren gegen die beiden 19-jährigen Mittäter ein. Die fassungslos machende Begründung: Die Täter hätten das wahre Alter des Mädchens nicht gewusst.

An Oberstaatsanwalt Dr. Meier: Wenn man also nicht das Alter der Person kennt, die man missbraucht, darf man bei Ihrer Staatsanwaltschaft also zukünftig mit Straffreiheit für Vergewaltigung rechnen? Verstehe ich das richtig?


+++DAS IST DER RICHTER, DER EINEN BRUTALEN KINDERSCHÄNDER AUF FREiEN FUSS SETZT!+++

Vor dem Landgericht Hannover fand schließlich am 17. und 19. Februar der Prozess gegen Khudai R. (22) statt. Der afghanische Asylbewerber machte keinen Hehl daraus, dass er Sex mit dem Kind hatte. Auch dass das Mädchen unter 14 Jahre alt war, hielt er für möglich, so sein Anwalt.

Alles sprach für ein hartes Urteil, doch nicht so für den vorsitzenden Richter Stefan Lücke. Sein Schock-Urteil: 2 Jahre AUF BEWÄHRUNG! Dank Richter Stefan Lücke konnte der afghanische Kinderschänder den Saal als freier Mann verlassen.


An Herrn Lücke: Als Richter urteilen Sie im Namen des Volkes. Doch das haben Sie nicht getan. Niemand im Volk würde einen Kinderschänder, der die Tat zugibt und dessen Opfer zu einer Zustimmung mit 11 Jahren nicht in der Lage ist, mit einer Bewährungsstrafe laufen lassen. Dank Ihnen läuft nun ein brutaler Sexualstraftäter frei herum.

Mit diesem Urteil haben Sie das Recht, im Namen des Volkes zu sprechen, verwirkt!

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