Aaliyah Wird Von Keni In Knechtschaft Gefoltert

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© Amnesty International







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Gefangene geschlagen, sexuell misshandelt und mit Elektroschocks gefoltert
https://www.amnesty.ch/de/laender/naher-osten-nordafrika/iran/dok/2020/bericht-folter-in-gefaengnissen
Im Iran haben SicherheitskrĂ€fte schockierende Menschenrechtsrechtsverletzungen an Gefangenen verĂŒbt, die im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten im November 2019 festgenommen worden waren. Ein neuer Bericht von Amnesty International deckt willkĂŒrliche Haft und Verschwindenlassen, weitreichende Folter sowie Hunderte von unfairen Gerichtsverfahren auf.


Medienmitteilung 2. September 2020, London/Bern – Medienkontakt
Im Iran haben SicherheitskrĂ€fte schockierende Menschenrechtsrechtsverletzungen an Gefangenen verĂŒbt, die im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten im November 2019 festgenommen worden waren. Ein neuer Bericht von Amnesty International deckt willkĂŒrliche Haft und Verschwindenlassen, weitreichende Folter sowie Hunderte von unfairen Gerichtsverfahren auf.



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Folter







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Haftbedingungen







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Sexualisierte Gewalt







Naher Osten und Nordafrika







Medienmitteilung







Bericht










Iranische GefÀngnisbehörden verletzen in schockierendem Ausmass das Recht auf Leben, indem sie kranken Gefangenen die lebensrettende medizinische Versorgung verweigern. Die Behörden leiten weder Untersuchungen zu den TodesfÀllen in Haft ein noch ziehen sie die Verantwortlichen zur Rechenschaft.
Hossein Shahbazi droht die Hinrichtung fĂŒr ein Verbrechen, das er im Alter von 17 Jahren verĂŒbt haben soll. Die Todesstrafe darf nicht gegen Personen verhĂ€ngt werden, die zum Zeitpunkt des mutmasslichen Verbrechens minderjĂ€hrig waren. Schreiben Sie einen Brief und helfen Sie mit, Hossein Shahbazis Leben zu retten.
Dem jungen Iraner Arman Abdolali droht unmittelbar die Hinrichtung fĂŒr eine mutmasslich mit 17 Jahren begangene Straftat. Nach einem weltweiten Aufschrei verschoben die iranischen Behörden seine Hinrichtung im Oktober 2021 mehrfach. Auch Hossein Shabazi war minderjĂ€hrig, als er die ihm angelastete Tag begangen haben soll.


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Der Bericht ‘Trampling humanity: Mass arrests, disappearances and torture since Iran’s 2019 November protests’ (PDF, englisch, 77 Seiten) enthĂ€lt erschĂŒtternde Berichte von Dutzenden Protestierenden, Passantinnen und Passanten sowie weiteren Personen, die im Iran willkĂŒrlich inhaftiert oder zum Verschwinden gebracht wurden. Die Opfer wurden in der Haft wochen-, zum Teil monatelang von der Aussenwelt isoliert und erlitten schweren Formen der Folter und Misshandlung.
Nach den von Amnesty International gesammelten Informationen wurde Folter zur Bestrafung, EinschĂŒchterung und Erniedrigung von Gefangenen eingesetzt; sie diente auch als Verhörtaktik, um selbstbelastende Aussagen und «GestĂ€ndnisse» zu erpressen; die Gefolterten sollten nicht nur ihre Beteiligung an den Protesten zugeben, sondern auch Informationen liefern ĂŒber ihre angeblichen Verbindungen zu Oppositionsgruppen, MenschenrechtsverteidigerInnen, JournalistInnen und Medien ausserhalb des Iran sowie zu auslĂ€ndischen Regierungen.
Die Gefangenen gehören zu den 7000 MĂ€nnern, Frauen und Kindern, die im Kontext der brutalen UnterdrĂŒckung der Proteste vom November 2019 festgenommen wurden. Amnesty International liegen die Namen und weitere Informationen von mehr als 500 Protestierenden und anderen Personen vor, darunter JournalistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen, die in diesem Zusammenhang unfairen Verfahren ausgesetzt waren.
Amnesty International hat Interviews mit 60 Opfern von willkĂŒrlicher Festnahme, Verschwindenlassen, Folter und anderen Misshandlungen bzw. mit deren Verwandten oder engen Bekannten gefĂŒhrt. Die Organisation sprach zudem mit 2 Protestierenden, die sich versteckt halten, und 14 weiteren Personen, die Kenntnisse ĂŒber das Geschehen hatten. Ausserdem lagen Amnesty schriftliche Stellungnahmen von hunderten Menschen im Iran vor. Es wurden ausserdem Videoaufnahmen, Stellungnahmen der Behörden und Gerichtsunterlagen analysiert.
Die Opfer wurden mit Kapuze oder Augenbinde vermummt, bevor man sie schlug, trat und/oder auspeitschte. Geschlagen wurden sie mit Stöcken, GummischlÀuchen, Messern, Schlagstöcken und Kabeln.
Am hĂ€ufigsten wurde berichtet, dass die Opfer mit Kapuze oder Augenbinde vermummt wurden, bevor man sie schlug, trat und/oder auspeitschte. Geschlagen wurden sie mit Stöcken, GummischlĂ€uchen, Messern, Schlagstöcken und Kabeln. Die Opfer mussten schmerzhafte Positionen einnehmen – manchmal sogar hĂ€ngend. Ihnen wurde Nahrung und Trinkwasser vorenthalten und sie verbrachten lĂ€ngere Zeit, manchmal Wochen oder sogar Monate, in Einzelhaft.
Amnesty International erhielt Informationen aus erster Quelle ĂŒber Vernehmungsbeamte, die Gefangene entkleidet und mit kaltem Wasser besprĂŒhten hatten; Gefangene, darunter auch Kinder, wurden ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum extremen Temperaturen und/oder Licht- oder Schallbombardements ausgesetzt; man zog ihnen gewaltsam die NĂ€gel aus den Fingern oder Zehen, traktierte sie mit Pfefferspray oder verabreichte ihnen unter Zwang chemische Substanzen. Zudem wurde von Elektroschocks, Waterboarding und Scheinhinrichtungen berichtet – Methoden, die Foltermustern entsprechen, wie sie schon frĂŒher fĂŒr den Iran dokumentiert wurden.
In allen von Amnesty International aufgedeckten FĂ€llen waren die Betroffenen zudem verschiedenen Formen psychologischer Folter ausgesetzt worden. Gefangene mussten erniedrigende Beleidigungen und ObszönitĂ€ten anhören und man drohte ihnen damit, Familienangehörige zu inhaftieren, zu foltern, zu töten oder ihnen anderweitig Schaden zuzufĂŒgen. SicherheitskrĂ€fte drohten Gefangenen, sie oder weibliche Angehörige zu vergewaltigen.
Zu den Opfern gehören sogar zehnjÀhrige Kinder.
Zu den Opfern gehören sogar zehnjĂ€hrige Kinder . Auch wurden Demonstrierende und PassantInnen mit Schussverletzungen aus SpitĂ€lern abgefĂŒhrt und in der Haft misshandelt. Betroffen waren auch MenschenrechtsverteidigerInnen, JournalistInnen und Personen, die an Gedenkveranstaltungen fĂŒr bei den Protesten Getötete teilgenommen hatten.
Hunderte Menschen wurden nach in höchstem Masse unfairen Prozessen zu Haft- und PrĂŒgelstrafen verurteilt, einige auch zum Tode. Die Verfahren fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter dem Vorsitz von voreingenommenen Richtern statt. Oft dauerten sie nicht einmal eine Stunde und basierten in den meisten FĂ€llen auf durch Folter erlangten «GestĂ€ndnissen».
«In den Tagen nach den Massenprotesten war die Welt ĂŒber Videoaufnahmen schockiert, die zeigten, wie Irans SicherheitskrĂ€fte vorsĂ€tzlich unbewaffnete Protestierende und Passanten töteten oder verletzten. Viel weniger sichtbar war die Liste der Grausamkeiten, die die iranischen Behörden an Gefangenen und deren Familien hinter verschlossenen TĂŒren begingen», erklĂ€rt Diana Eltahawy, stellvertretende Direktorin fĂŒr die Region Naher Osten und Nordafrika bei Amnesty International.
«Anstatt die VorwĂŒrfe ĂŒber FĂ€lle von Verschwindenlassen, Folter, andere Misshandlungen und weitere Menschenrechtsverletzungen gegen Gefangene zu untersuchen, haben sich Angehörige der iranischen Staatsanwaltschaft an der Kampagne der UnterdrĂŒckung beteiligt: So wurden gegen Hunderte von Personen Anklagen wegen Verstössen gegen die nationale Sicherheit erhoben – dabei hatten sie lediglich ihre Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen. Und die Richter fĂ€llten ihre SchuldsprĂŒche auf Grundlage der unter Folter erpressten 'GestĂ€ndnisse'.»
Diese lange Reihe an Verbrechen und Verstössen, die in uneingeschrĂ€nkter Straflosigkeit begangen werden konnten, wurden von zahlreichen im Fernsehen gezeigten Propaganda-Videos von «GestĂ€ndnissen» und grotesken Stellungnahmen hochrangiger Behördenvertreter begleitet, die den Geheimdienst und die SicherheitskrĂ€fte fĂŒr ihre Rolle beim brutalen Vorgehen gegen die Proteste lobten.
Im Fernsehen wurden Propaganda-Videos von «GestÀndnissen» gezeigt.
Die Haftstrafen gegen die Verurteilten lagen zwischen einem Monat und zehn Jahren, einige wurden zum Tod verurteilt. Die SchuldsprĂŒche bezogen sich auf vage und fadenscheinige Anklagepunkte, darunter «Versammlung und Vereinbarung von Straftaten gegen die nationale Sicherheit«, «Verbreitung von Propaganda gegen das System», «Störung der öffentlichen Ordnung» oder «Beleidigung des Obersten ReligionsfĂŒhrers».
Mindestens drei Angeklagte, Amirhossein Moradi, Mohammad Rajabi und Saeed Tamjidi, wurden wegen «Feindschaft zu Gott» (moharebeh) durch Vandalismusakte zum Tode verurteilt. Einem weiteren Angeklagten, Hossein Reyhani, droht ebenfalls die Todesstrafe.
Die Recherchen von Amnesty International haben ergeben, dass viele Inhaftierte ĂŒber Wochen oder sogar Monate «verschwunden» waren, wĂ€hrend sie in geheimen Einrichtungen der SicherheitskrĂ€fte oder der Geheimdienste, einschliesslich des Geheimdienstministeriums und der Revolutionsgarden, festgehalten wurden. Andere Gefangene waren in ĂŒberbelegten GefĂ€ngnissen oder Polizeiwachen, MilitĂ€rkasernen, SportstĂ€tten oder Schulen inhaftiert.
Die Behörden hĂ€tten sich geweigert, den Familien Informationen ĂŒber das Schicksal oder den Verbleib ihrer Angehörigen zu geben.
Besorgte Familienangehörige erzĂ€hlten Amnesty International, dass sie sich in SpitĂ€lern, LeichenschauhĂ€usern, auf Polizeiwachen, bei der Staatsanwaltschaft und Gerichten sowie GefĂ€ngnissen und anderen Hafteinrichtungen nach ihren vermissten Verwandten erkundigten. Die Behörden hĂ€tten sich allerdings geweigert, ihnen Informationen ĂŒber das Schicksal oder den Verbleib ihrer Angehörigen zu geben. Stattdessen habe man ihnen gedroht, sie festzunehmen, falls sie sich weiter erkundigten oder die FĂ€lle öffentlich machten.
Amnesty International fordert die Mitgliedstaaten des Uno-Menschenrechtsrats und das Uno-Hochkommissariat fĂŒr Menschenrechte auf, gegen die anhaltende systematische Straflosigkeit fĂŒr Menschenrechtsverletzungen im Iran vorzugehen. Dazu gehört auch die UnterstĂŒtzung einer von den Vereinten Nationen geleiteten Untersuchung, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen ermittelt und vor Gericht gestellt werden und sich solche Taten nicht wiederholen.
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Wissen Was mit den Bestien von Kenia nicht stimmte
Veröffentlicht am 03.11.2009 | Lesedauer: 4 Minuten
Forscher untersuchen die Knochen zweier Raubkatzen, die 1898 unter Eisenbahn-Arbeitern in Kenia ein Blutbad anrichteten
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Santa Cruz - Es ist so Ă€hnlich, als wĂŒrde man heute, mit moderner Genanalyse, die Taten des GangsterpĂ€rchens Bonnie und Clyde noch mal genau analysieren, Jahrzehnte danach. Neun Menschen hatten die beiden in den 30er Jahren auf dem Gewissen, bevor sie von Gewehrkugeln niedergestreckt zu Tode kamen. Nun kann man nicht direkt von Gewissen reden bei den TĂ€tern, deren "Vergehen" jetzt, mit ĂŒber 100jĂ€hriger VerspĂ€tung, acht US-amerikanische Biologen nach allen Regeln der Gerichtsmedizin untersuchen; und menschlich ĂŒbel nehmen kann man ihnen das Ganze auch nicht. Ansonsten aber ist das, was "Der Geist" und "Die Dunkelheit" damals in Afrika anrichteten, durchaus vergleichbar. Sie töteten wohl 34 Menschen, starben ebenfalls durch Gewehrkugeln, avancierten danach wie die beiden Gangster zur Legende und waren Gegenstand einer Hollywood-Verfilmung ("Der Geist und die Dunkelheit") von Stephen Hopkins, mit Michael Douglas als Produzent und in der Hauptrolle - der menschlichen Hauptrolle, genauer gesagt.
Denn die tragenden Figuren damals, im Jahr 1898, waren zwei Löwen, ein alterndes Paar, das die BeschÀftigten beim Bau einer Eisenbahnlinie quer durch Kenia in Angst und Schrecken versetzte, und neun Monate lang sich einen Arbeiter nach dem anderen holte, so dass der Bau zwischendurch still lag, und die Bestien zu jenen schaurigen Namen kamen.
Ein Wissenschaftlerkreis um Justin D. Yaekel von der UniversitÀt von Kalifornien in Santa Cruz ermittelte nun durch die Isotopen-Analyse der Löwenknochen die ErnÀhrung der Raubkatzen in den Monaten und Jahren vor ihrem gewaltsamen Tod. Man geht der schaurigen Wahrheit auf den Grund.
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