€4800,- STRAFE FÜR "KOBOLD"

€4800,- STRAFE FÜR "KOBOLD"

t.me/PatriotNews

MEME GEGEN BAERBOCK:
4800 EURO STRAFE!

Eine nicht erwünschte Emotion gegen die gottesähnlichen Hochgestalten des Ampelregimes, wie etwa die woke Feminist*in*nin*nin*nin Baerbock, reicht inzwischen für die zumindest finanzielle Vernichtung einer unfreiwilligen UNTERTANIN.

§146GVG:
IN DEUTSCHLAND MUSS DIE JUSTIZ DEN BEFEHLEN DES AMPELREGIMES GEHORCHEN!

Dort - in der Justiz - sitzen inzwischen oftmals willfährige Befehlsempfänger oder sogar Überzeugungstäter.
Während in dieser höchst gefährlichen Konstellation ein richterliches Urteil einen Freibrief dafür ausstellt, politisch nicht genehme Oppositionelle, wie etwa Alice Weidel, als "NAZISCHLAMPE" zu beschimpfen, wird die Bezeichnung "naiver Kobold" gegen Annalena Baerbock drakonisch bestraft.

Eine Justiz, die - politisch motiviert - das Recht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz mit Füssen tritt, entpuppt sich als Steigbügelhalter für ein Unrechtsregime.

Die Legitimation zu der inzwischen geradezu faschistuid anmutenden Verfolgung Andersdenkender verschafften sich die selbsternannten Gutmenschen durch die Schaffing des Begriffs Namens "Hatespeech", mit dem sich eine nicht genehme Kritik verfolgen lässt.

HAND IN HAND GEGEN ANDERSDENKENDE

Inzwischen wurde die juristische Handhabe Namens "Hassdelikte" geschaffen und Kritik gegen "Personen des politischen Lebens" ist nun ein Offizialdelikt. Betroffene müssen also keinen Strafantrag mehr stellen. Zur Bekämpfung der sogenannten "Hasskriminalität" wurde eigens beim Bundeskriminalamt (BKA) eine Abteilung geschaffen: Die "Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte", kurz ZMI. Diese hat auch einen Fall ins Rollen gebracht, der jetzt am Augsburger Amtsgericht vor Richterin Alexandra Lehner verhandelt werden sollte. 
Angeklagt war eine 59-jährige Frau, die im Oktober 2022 auf der Internetplattform Facebook für jeden sichtbar ein Bild geteilt hatte, auf dem Außenministerin Annalena Baerbock als vermeintlich gesuchte Straftäterin abgebildet war. Der dazugehörige Text, bezogen auf die Impfmaßnahmen während der sogenannten "Corona-Pandemie", lautete: "Dringend gesuchte Impfterroristin. Wegen besonders schwerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden gesucht: Baerbock Annalena - extremistisch naiver Kobold". Dieser Post war der inzwischen als "STASI2" verrufenen Meldestelle beim BKA bekannt geworden.
Dort werden die Meldungen nach einem schon bei der STASI bewärtem Schema bearbeitet: Ausgesuchte "Juristen" prüfen zunächst einmal, wie ein Dissident kriminalisiert werden kann. Dann schickt das BKA seine "Ermittlungsergebnisse" an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft, die ebenfalls an die Befehle aus dem Ampelregime gebunden ist, in diesem Fall in Augsburg. Das Amtsgericht hatte dann gegen die Frau einen Strafbefehl wegen "übler Nachrede" über eine Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro (120 Tagessätze zu je 40 Euro) verhängt. Die 59-Jährige wagte es jedoch, Einspruch gegen diese Umgehung einer ordentlichen Gerichtsverhandlung einzulegen, sodass es somit zum Prozess kommen sollte. Doch die Angeklagte konnte nicht erscheinen, da sie zeitgleich einen Termin beim Sozialgericht in München bekam.
Ein sehr merkwürdiger "Zufall", der natürlich gegen die Beklagte verwendet wurde.
So kam es, dass die sogenannte "Richterin" Lehner einen entsprechenden Entschuldigungsgrund der Beklagten nicht anerkannte.
Im Ergebnis wurde der Einspruch der Beklagten weggebügelt und sie wurde ohne das Recht auf Verteidigung VERURTEILT!
Die Verurteilte hat jetzt noch die Möglichkeit Berufung einzulegen, sodass der Fall dann vor dem Landgericht ganz neu aufgerollt werden müsste. 
Derzeit kommt es in dieser Instanz zum Glück noch zu echten Urteilen, was jedoch längst nicht mehr sicher scheint.
So kann die Beklagte im Falle einer Anfechtung ihrer jetzigen Verurteilung nur hoffen, dass es dort nicht zu einem für sie fatal endenen Schauprozess kommt.

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