meinungsvielfalt.jetzt: Über

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Über

Diese Webseite zeigt, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mehr Meinungsvielfalt, Pluralität und Aus­gewogen­heit in ihren Programmen wünschen. Wir schätzen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als eine Säule unserer gesellschaftlichen Kommunikation und sind von seinen Grundsätzen und dem Programmauftrag überzeugt. Beides sehen wir in Gefahr. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk Bestand haben möchte, muss er zu seinen Grundsätzen zurückkehren.

Die veröffentlichten Zuschriften geben die persönlichen Meinungen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk­anstalten wieder. Diese müssen sich nicht mit den Meinungen der Heraus­geber dieser Plattform decken.

Pro Person ist ein Statement zulässig oder anders ausgedrückt: jedes anonyme Statement entspricht einem Menschen, der sich nicht mehr traut, seine Meinung offen kundzutun.

Auszüge aus dem Medienstaatsvertrag (Betonungen hinzugefügt)

Quelle: Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (Medienstaatsvertrag) vom 14.-28.04.2020, in Kraft getreten am 07.11.2020

§ 3 Allgemeine Grundsätze

Die in der ARD zusammen­geschlossenen Landes­rundfunk­anstalten, das ZDF, das Deutschland­radio und alle Veranstalter bundesweit ausgerichteter privater Rundfunk­programme haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken. (…)

§ 26 Auftrag

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunk­anstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungs­bildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. (…)
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk­anstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Bericht­erstattung, die Meinungs­vielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

§ 51 Programmgrundsätze

Für die Rundfunk­programme gilt die verfassungs­mäßige Ordnung. Die Rundfunk­programme haben die Würde des Menschen sowie die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten. Sie sollen die Zusammen­gehörigkeit im vereinten Deutschland sowie die internationale Verständigung fördern und auf ein diskriminierungs­freies Miteinander hinwirken. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre sind einzuhalten.

#ichkannnichtmehr

Mit seinem Offenen Brief „Ich kann nicht mehr“ hat Ole Skambraks am 5. Oktober 2021 für große Aufmerksamkeit gesorgt: Mehrere Millionen Menschen lasen den Text, es folgten Übersetzungen in andere Sprachen und #ichkannnichtmehr wurde bei Twitter einer der wichtigsten Hashtags.

Er beschreibt detailliert, wie sich die Redaktionsarbeit bei seinem Arbeitgeber und die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den vergangenen eineinhalb Jahren verändert hat: „Faktenchecker“ und ein angeblicher „wissenschaftlicher Konsens“ ersetzen den offenen Meinungsaustausch, Kritik am Corona-Kurs der Regierung wird als „rechts“ diskreditiert.

In den Statuten und Medienstaatsverträgen sind Dinge wie „Ausgewogenheit“, „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ und „Diversität“ in der Berichterstattung verankert. Praktiziert wird das genaue Gegenteil. Einen wahrhaftigen Diskurs und Austausch, in dem sich alle Teile der Gesellschaft wiederfinden, gibt es nicht.

Ole Skambraks, 05.10.2021

Er hat den Eindruck, dass jegliche Informationen, Beweise oder Diskussionen, die im Gegensatz zum offiziellen Narrativ stehen, unterbunden werden. Auch qualifizierte Kritiker würden diskreditiert und diffamiert.

Die deutlichsten KritikerInnen müssen mit Hausdurchsuchungen, Strafverfolgung, Kontosperrung, Versetzung oder Entlassung rechnen, bis hin zur Einweisung in die Psychiatrie. Auch wenn es sich um Meinungen handelt, deren Positionen man nicht teilt – in einem Rechtsstaat darf es so etwas nicht geben.

Ole Skambraks, 05.10.2021

Den offenen Brief beendet Ole Skambraks mit dem Wunsch, dass die Debatten sich wieder öffnen und in Achtsamkeit, Respekt und Verständnis für unterschiedliche Perspektiven geführt werden. Sein persönlicher Ausblick:

Diese Zeilen schreibend komme ich mir vor wie ein Ketzer; jemand, der Hochverrat begeht und mit Strafe rechnen muss. Vielleicht ist es gar nicht so. Vielleicht riskiere ich hiermit gar nicht meinen Job und Meinungsfreiheit und Pluralismus sind nicht gefährdet. Ich wünsche es mir sehr und freue mich über einen konstruktiven Austausch mit Kolleginnen und Kollegen.

Ole Skambraks, 05.10.2021

Am 8. Oktober 2021 wurde Ole Skambraks vom Dienst beim SWR freigestellt. Am 27. Oktober 2021 wurde ihm dort die fristlose Kündigung aus­gesprochen.

Ole Skambraks

studierte

  • Politikwissenschaften und Französisch an der Queen Mary University, London
  • Medienmanagement an der ESCP Business School, Paris

arbeitete als

  • Moderator, Reporter und Autor bei Radio France Internationale
  • Onlineredakteur und Community Manager bei cafebabel.com
  • Sendungsmanager der Morgenshow bei MDR Sputnik
  • Redakteur bei WDR Funkhaus Europa / Cosmo
  • bis Oktober 2021 Redakteur im Programm-Management / Sounddesign bei SWR 2

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Source meinungsvielfalt.jetzt

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