Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Maya Hübsch

Einführung der Pflegeversicherung --> 1. Januar 1995

Versicherungspflichtig:
-Alle die gesetzlich Krankenversichert sind
-Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung beantragen/abschließen

Beiträge:
leisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte
Beitragshöhen/kosten (2019/2020):
3,05 %
Beitragszahler ohne Kinder - 3,3 %

Aufgabe:
Finanzielle Absicherung bei Pflegebedürftigkeit

Grund: da sonst zu viele Menschen zu Sozialfällen werden, aufgrund der hohen Kosten die sie nicht selbst tragen können.

Versicherungsträger:
Pflegekassen; (eingerichtet bei den Krankenkassen)

Leistungen:
Häusliche Pflege
-Pflege im heimischen/häuslichen Bereich des Pflegebedürftigen
Hat die Wahl wie er unterstützt werden möchte.

Stationäre Pflege
-Pflege in einem Pflegeheim
Für die Pflegekosten kommen die Pflegekassen auf.
Für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige jedoch selbst aufkommen.

Anstelle von Sachleistung auch Geldleistung möglich.

Beantragen von Hilfe/Pflegeversicherung:
Bei der zuständigen Pflegekasse anrufen oder einen kurzen formlosen Brief schreiben in dem sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen.
Nach den Prozessen der Begutachtung wird der Antrag entweder angenommen oder abgelehnt.
(Einspruch gegen Ablehnung möglich)

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