Nichtexistenz des Masern-Virus: Dr. Stefan Lanka gewinnt auch vor dem BGH

Nichtexistenz des Masern-Virus: Dr. Stefan Lanka gewinnt auch vor dem BGH

Klaus
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de


Neben dem Oberlandesgericht Stuttgart hat nun auch der BRD-Gerichtshof entschieden, dass der Virologe Dr. Stefan Lanka keine 100.000 Euro an den Arzt Dr. David Bardens zahlen muss. Im Februar 2011 hatte Dr. Stefan Lanka eine Belohnung in Höhe von 100.000 Euro für denjenigen versprochen, der imstande sei, eine wissenschaftliche Publikation vorzulegen, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. dessen Durchmesser bestimmt ist. Der Arzt Dr. Bardens versuchte, die Existenz des Masern-Virus durch sechs eingereichte Publikationen zu beweisen.

Im aktuellen Newsletter von WissenschafftPlus schreibt Dr. Stefan Lanka, dass der Masern-Virus-Prozess endgültig gewonnen ist: "Der BRD-Gerichtshof (BGH) hat im Masern-Virus-Prozess entschieden. Der I. Zivilsenat des BGH hat das Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) vom 16.2.2016 bestätigt. Die im Jahr 2011 von mir ausgelobten 100.000 € für einen wissenschaftlichen Beweis der Existenz des behaupteten Masern-Virus müssen dem Kläger nicht ausgezahlt werden. Dieser wurde zudem verurteilt, alle Kosten des Verfahrens zu tragen.

In den Prozess haben sich fünf Gutachter eingebracht und die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen vorgelegt. Alle fünf Gutachter, darunter der vom Erstgericht beauftragte Prof. Dr. Dr. Andreas Podbielski haben übereinstimmend festgestellt, dass keine der sechs in den Prozess eingebrachten Publikationen einen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des behaupteten Masern-Virus enthält.

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https://www.extremnews.com/berichte/gesundheit/13a0161fd27d150




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