Kitty Teen Porno Kind

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Darknet: So funktioniert der Kinderporno-Filter
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So funktioniert der Kinderporno-Filter
Veröffentlicht am 13.10.2017 | Lesedauer: 4 Minuten
2017 wurden schon 2000 Fälle in Deutschland auffällig: Chat-Protokoll der Kinderpornografie-Plattform "Elysium"
Quelle: picture alliance / Arne Dedert/d
Die Verfahren gegen deutsche Kinderpornografie-Nutzer steigen deutlich an, letztes Jahr hat sich die Zahl fast verdoppelt. Auslöser für die Erfolge ist ein ungewöhnliches Gesetz in den USA.
Die Suche ist beendet. Das vierjährige Mädchen in Sicherheit. Der mutmaßliche Täter, der 24-jährige Stiefvater, in Haft. Nur wenige Stunden nach einem öffentlichen Fahndungsaufruf konnte der Mann am Montagabend in Niedersachsen gefasst werden. Er hatte das Kind über mehrere Monate immer wieder sexuell missbraucht und Videoaufnahmen der Taten im Darknet, einem besonders abgeschirmten Teil des Internets, verbreitet.
Für die Ermittler der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Gießen ist der Fall damit weitestgehend abgeschlossen. Sie übergeben das Verfahren an die Staatsanwaltschaft in Hannover. Die nächsten Fälle aber warten bereits.
Seit Jahren steigen nämlich die Zahlen im Bereich der Kinderpornografie massiv an. Im Jahr 2013 leitete die ZIT noch 564 Verfahren wegen Herstellung, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material ein, 2014 waren es bereits 864, im vergangenen Jahr sogar 1353. Im laufenden Jahr sind es schon jetzt rund 2000 Verfahren.
Der Grund für die enorme Zunahme ist ein ungewöhnliches Gesetz in den USA. Der Paragraf 2258A des US-Bundesrechts verpflichtet alle „elektronischen Kommunikationsdienstleister“, sprich Internetprovider, E-Mail-Anbieter oder Datenhoster, dazu, kinderpornografisches Material in ihren Datenbeständen den Strafverfolgungsbehörden unverzüglich zu melden. Einige Unternehmen filtern zu diesem Zweck systematisch die Inhalte von Nutzern, etwa Fotos, die in sozialen Netzwerken hochgeladen werden.
Seit Januar 2012 ist das Gesetz in Kraft und sorgt für eine Welle an Meldungen – auch in Deutschland. Beinahe täglich gehen auch deutsche Kinderpornografie-Nutzer ins Netz.
„Ein Großteil der Ermittlungsverfahren im Bereich der Kinderpornografie beruht inzwischen auf Hinweisen der US-Behörden. Nahezu täglich erreichen uns solche Meldungen“, sagt Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk, Sprecher der ZIT, der jahrelang selbst derartige Verfahren geführt hat.
Die meisten Hinweise zur Aufklärung kommen aus den USA
Quelle: picture alliance / Arne Dedert/d
Der amerikanische Kinderporno-Filter basiert auf einem digitalen Abgleich. Hochgeladene oder verschickte Fotos werden quasi in Echtzeit mit bekannten kinderpornografischen Aufnahmen verglichen. Dafür wird unter anderem die weltgrößte kinderpornografische Datenbank verwendet, die vom US-Justizministerium, der Bundespolizei FBI und einer privaten Organisation aufgebaut wurde. Der Name der Datei lautet National Child Victim Identification Program (NCVIP).
Darin sind alle bislang bekannt gewordenen Kinderporno-Materialien gespeichert – entweder beschlagnahmte oder im Internet aufgetauchte. Genau genommen werden dort die sogenannten Hashwerte gesammelt, sozusagen die digitalen Fingerabdrücke eines Fotos.
Private Unternehmen, wie etwa Google, Microsoft, Facebook, Twitter oder Dropbox, erhalten über eine elektronische Schnittstelle einen Zugang zu dieser Hashwert-Datenbank und filtern die Dateien ihrer Nutzer mithilfe einer Fotoforensik-Software nach dem verbotenen Material. Jeder Treffer wiederum wird über die Meldestelle CyberTipline angezeigt, das verdächtige Nutzerkonto samt E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder IP-Adresse des Computers wird gespeichert und an die Strafverfolger übermittelt.
Ein kurioses Detail: Die Meldungen der Internetunternehmen zu den Kinderporno-Besitzern gehen zunächst an eine Nichtregierungsorganisation, bevor sie bei der Polizei und der Justiz landen. Das 1984 gegründete National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) mit Sitz in Alexandria nahe Washington, D.C. ist sowohl in das Meldeverfahren als auch in die Pflege der Datenbank eingebunden.
Die Organisation ist es auch, die das Bundeskriminalamt (BKA) in Deutschland über die Verdachtsfälle informiert. Dort wiederum werden die amerikanischen „NCMEC-Hinweise“ geprüft. Denn: Nicht jedes Material, das in den USA verboten ist, ist auch in Deutschland strafbar.
Das Resultat des US-Filters ist dennoch beachtlich. Hunderte Verfahren in der Bundesrepublik resultieren daraus. „Die US-Regelung zeigt: Je präsenter der Staat in diesem Bereich ist, umso mehr Straftaten werden aufgedeckt“, fasst es Staatsanwalt Ungefuk zusammen. „Das Hellfeld wird durch die Filterung erheblich größer.“
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Internetprovider oder E-Mail-Anbieter zu einer solchen Filterung von Inhalten. Obwohl eine Verfolgung möglich wäre, denn das BKA verfügt selbst über einen Zugang zur Interpol-Datenbank mit Datensätzen zu kinderpornografischem Material. Eine Schnittstelle für Internetprovider könnte demnach wohl eingerichtet werden.
Eine Regelung wie in den USA gilt aufgrund der deutschen Datenschutzbestimmungen hierzulande allerdings als kaum umsetzbar. Die Dateien von Nutzern pauschal nach bestimmten Inhalten zu durchforsten käme einem Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz gleich. Inländische Kommunikation darf nach bisheriger Gesetzeslage nur dann überwacht werden, wenn es hinreichende Anhaltspunkte auf Straftaten gibt.
„Im Grundsatz begrüßen wir es, wenn Provider, Datenspeicherdienste oder E-Mail-Anbieter mehr in die Verantwortung genommen werden. Etwa beim Aufspüren und Anzeigen von kinderpornografischem Material“, sagt die stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, Martina Huxoll-von Ahn, der WELT. Es sei jedoch fraglich, ob durch eine Filterung wie in den USA tatsächlich Kinderschänder und damit auch Hersteller von Kinderpornografie ausfindig gemacht werden. Denn die elektronische Filterung funktioniere nur bei bereits bekanntem Material.
Tatsächlich aber werden in den USA auch weitere technische Methoden eingesetzt, um mögliches kinderpornografisches Material aufzuspüren, etwa Programme, die hautfarbene Pixel in Fotos analysieren.
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Es wäre m. E. besser gewesen, nur den Erfolg der Strafverfolgungsbehörden zu vermelden, aber auf Details des Wie der "Cyberfahndung" im Bericht zu verzichten, um anderen in der Szene aktiven Kriminellen (vermutlich ist nicht jeder Kinderporno-Verbrecher auch IT-Experte) keine für diese "nützlichen Hinweise" zu geben.
Früher las ich mal bei Prof. Quayle (USA), daß die abgeglichenen Bilder nachweislich mit Kindern unter 15 waren. Jetzt hat man dies in diesem neuen § auf unter 18 erhöht. Da wird es dann schon kritisch, denn niemand kann doch einem Jugendlichen/Heranwachsenden genau das Alter ansehen.
Wer sagt mir denn, daß die Modelle auf der Seite 18+ auch alle 18 sind und nicht eine 17 1/2 ?
Auch ist man in den USA da inkonsequent, bis heute kann man gebraucht Traci Lords Videocassetten in Shops erwerben, die damals mit 15 anfing aber 3 Jahre älter aussah.
Auf Nachfrage bei der Polizei( in N.Y. 2007) sagte man mir, daß dies wegen der enorm hohen Verbreitung in Nordamerika in diesem Fall geduldet wird, weil man nicht Millionen kriminalisieren will, nur Neuauflagen sind nicht zugelassen. Da ist man also auch inkonsequent. Zumal die Problematik in Europa viel größer ist, denn bis vor wenigen Jahren war in fast allen europ. Ländern Jugendpornographie legal. ( In D bis 2008 )
M.M. nach sollte man sich auf Abbildungen auf unter 15jährige konzentrieren, sowie auf alle, bei denen nachweislich die Beteiligten gezwungen worden sind, auch Erwachsene.
Damit hätte man mehr als genug zu tun.
Tja - in Deutschland ist Datenschutz halt wichtiger, als den Missbrauch von Kindern zu verhindern. Gut, dass die USA da für uns mitarbeiten. Wenn man das in Deutschland auch so machen würde, würde man bestimmt noch deutlich mehr erwischen.

Interessant ist aber auch, dass es in den USA Bilder gibt, die verboten sind, die in Deutschland aber erlaubt sind. Schade, dass im Artikel nicht erwähnt wird, worum es sich dabei handelt.
Ja Kinderpornographie ist ein besonders beliebtes Thema in der Politik und bei Geheimdiensten um Überwachungs- und Kontroll-Strukturen zu schaffen, die sich dann ganz und gar nicht darauf beschränken Kindern zu helfen.

Apropos das was gemeint ist könnten Zeichnungen sein. Es gibt Länder bei denen auch rein gezeichnete Kinderpornographie genauso behandelt wird, als ob sie echte Kinder betreffen würde, sogar selbst dann wenn das Alter durch die Abstraktheit gar nicht feststellbar ist. Wie gesagt: Das perfekte Thema um blinde Hysterie zu instrumentalisieren.
"besonders abgeschirmten Teil des Internets" - ja genau...mit einem onion-link...wirklich extrem gut abgeschirmt...so gut, dass man diese links auch im normalen internet über google findet....wer suchet und so....
Das wir auf fremde Hilfe angewiesen sind ist, wenn man die deutsche Resourcen betrachtet, peinlich. Amerika ist schlecht aber wenn es Infos gratis gibt dann wieder gut.
Sehr wirkungsvoller Instrument was die Amis da haben. Respekt
Der Datenschutz ist nicht irgendein Täterschutz, sondern ein verbrieftes Grundrecht, bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht. Hier nun, unter Weglassen elementarer Informationen, nämlich dass es total egal ist, ob ein Filter irgendwas meldet, weil der Täter sowieso nur bis zum nächsten Tor-Exit-Node zurückzuverfolgen ist. Dies ist einfach die Kehrseite einer Softwaremedaille, die bspw. Journalisten begrüßen, um Informanten zu schützen. Wenn ich also ungefähr auf dem Level der politischen Argumentation des Vorgängerstaates der Bundesrepublik argumentieren soll, wie es ja hier auch im Artikel gemacht wird, dann müsste ich also behaupten das Software, die von Journalisten genutzt wird zum Pädophilenschutz dient. Einfach nur völlig daneben so zu argumentieren. Im Übrigen: Filter haben überhaupt nichts mit der Problemlösung zu tun. Es wird nicht ein Opfer weniger geben und nicht ein Produzent wird mehr gefasst werden. Das Problem wird nur aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit genommen. Aus den Augen, aus dem Sinn. Das passiert hier und nicht ein Grundrecht ist schuld.
Was ich absolut nicht verstehe ist, warum diese US Datenbank nur "statisch" abgefragt wird, sprich, nur wenn genau ein Bild irgendwo hochgeladen wird, welches schon genau so in der Datenbank drin ist. Warum kann man kein (convolutional) Neuronales Netz mithilfe aller verfügbaren Kinderporno Bilder und Videos trainieren, um jegliches neue Material ebenfalls sofort und vollautomatisch zu erkennen? Die Möglichkeit besteht bereits. Computer sind mittlerweile in der Bilderklassifizierung (also zB Kinderporno oder nicht?) besser als Menschen.
Auch dass wieder mal die USA Vorreiter sind auf diesem Gebiet, spricht Bände, während wir hier in D wie immer Täterschutz betreiben.
Die Amerikaner haben es schon deswegen viel leichter, weil alle großen Anbieter (Google, Microsoft, Amazon usw.) eh schon ans heimische Recht gebunden sind und ihre Datenbanken zur Verfügung stellen.
kleine Anmerkung am Rande:
So wichtig die Aufklärung der Fälle
und die Bestrafung der Täter ist
.
genauso wichtig ist es, Menschen mit diesen Neigungen (die diese ja nicht "freiwillig" wählen, aufzuzeigen wo sie Hilfe finden können: z.Bsp. kein-taeter-werden.de etc.
denn
eine Verhinderte Tat ist die beste Form des Opferschutzes
Es gibt zum Glück auch eine Organisation die sich speziell um die Suche nach vermissten Menschen im Internet macht bzw. bei bestimmten Verdachtsmomenten diesen nachzugehen.
->vielleicht kann kann ja WELTde den Namen (der mir leider entfallen ist) nachreichen,.
Man fasst also die Leute, die sich das Material nur ansehen wollen, während diejenigen, die es herstellen, dazu motiviert werden mit noch höherer Frequenz neue Videos zu erstellen, weil ihre alten schnell in der Datenbank landen? Das halte ich für einen sehr mäßigen "Erfolg".
Ernsthaft ? Sie glauben, so eine Datenbank diktiert diesen Typen die Frequenz, mit der sie ihrem "Hobby" nachgehen ? Ich glaube, da sind ganz andere Faktoren viel bestimmender.

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Zana Sun, Kitty Young, Ashley Yung, Zana Que en Tia Son
Kitty Yung (geboren als Mindy Lynee Gladman, ook werkend onder de namen Zana Sun, Kitty Young, Ashley Yung, Zana Que en Tia Son) (Los Angeles, 6 februari 1970 – Stevenson Ranch, Californië, 30 november 2004) was een Amerikaanse pornoactrice van Koreaanse/Hawaïaanse afkomst. Ze wordt vaak verward met haar collega Kitty Jung.
Yung begon als pornoactrice in 1993 als 23-jarige. In het begin van haar carrière viel ze op door haar tepels. Deze waren naar binnen gekeerd en plopten naar buiten wanneer ze seksueel opgewonden raakte. Halverwege 1994 onderging ze plastische chirurgie waarbij haar borsten en ogen werden vergroot. In 1995 stopte ze met porno vanwege haar angst voor aids en ging in Las Vegas als erotisch danseres werken. Begin 2000 maakte ze een comeback onder de naam Tia Son. In 2003 stopte ze definitief met porno.
Bronnen, noten en/of referenties
Adult film database.com
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