Das Minsk-II-Abkommen im Wortlaut

Das Minsk-II-Abkommen im Wortlaut

Unterzeichnet in Minsk am 12. Februar 2015 – hier publiziert am:



Photo: Grigory Dukor – Reuters


Anm.: Bei dieser Übersetzung handelt es sich um eine summarische Übersetzung. Wer eine Punkt- und Komma getreue, wortwörtliche und mit Fussnoten versehene Übersetzung bevorzugt, findet diese hier.


Massnahmenkatalog zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen Waffenstillstand

1.

Unverzügliche Waffenruhe ab Sonntag, 15. Februar 2015 um 00 Uhr 00 Minuten (Kiewer Zeit)



Abzug schwerer Waffen

2.

Abzug der schweren Waffen aus einer Pufferzone. Die Regierungstruppen müssen sich hinter die aktuelle Frontlinie zurückziehen, die Separatisten hinter die im September im Minsker Abkommen vereinbarte Demarkationslinie.

Der Abzug der Waffen beginnt am zweiten Tag nach der Waffenruhe und muss nach spätestens 14 Tagen abgeschlossen sein.

3.

Die OSZE überwacht die Waffenruhe und den Abzug der Waffen.



Regionale Wahlen

4.

Nach dem Abzug der Waffen sollen Gespräche über Wahlen in Donezk und Lugansk sowie den künftigen Status der beiden Regionen beginnen. Grundlage ist ein Gesetz, mit dem Kiew den abtrünnigen Regionen vorübergehend mehr Selbstständigkeit zugestanden hatte.

Das ukrainische Parlament muss innerhalb von 30 Tagen festlegen, für welches Gebiet dies genau gelten soll. Die Regionen können darüber entscheiden, welche Sprache sie nutzen wollen.



Straffreiheit für "Separatisten", Befreiung von Gefangenen

5.

Eine gesetzliche Amnestieregelung soll alle Konfliktbeteiligten vor Strafverfolgung schützen.

6.

Freilassung aller Gefangenen.

7.

Sicherstellung humanitärer Hilfsleistungen.

8.

Beide Seiten müssen an einer Wiederherstellung der Sozial- und Wirtschafts-beziehungen arbeiten, damit etwa die Zahlung von Renten und Steuern wieder aufgenommen werden kann. Kiew verpflichtet sich, den Banken-Sektor im Konfliktgebiet wieder aufzubauen.



Kiew kontrolliert wieder die Staatsgrenzen – nach der politischen Beilegung

9.

Die Ukraine soll die vollständige Kontrolle über die Grenze zu Russland übernehmen. Dieser Prozess soll nach den geplanten Wahlen beginnen und spätestens Ende des Jahres abgeschlossen sein. Bedingung ist, dass die Verfassungsreformen unter Punkt 11 umgesetzt werden.

10.

Rückzug aller ausländischen Kämpfer, Söldner und Waffen unter Aufsicht der OSZE. Entwaffnung aller illegalen Gruppen.



"Dezentralisierung" der Ukraine

11.

Bis Ende 2015 muss eine neue ukrainische Verfassung in Kraft treten, die eine Dezentralisierung des Landes ermöglicht und mit Vertretern der abtrünnigen Regionen abgestimmt ist. Ein Gesetz zum künftigen Sonderstatus von Donezk und Lugansk muss ebenfalls bis Jahresende verabschiedet werden.

12.

Wahlen in den abtrünnigen Regionen unter Aufsicht der OSZE. (Anm: ein Termin ist nicht festgehalten.)

13.

Die Kontaktgruppe soll noch intensiver zusammenarbeiten und Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Friedensplans einsetzen.


Minsk, 12. Februar 2015


Teilnehmer der Dreiseitigen Kontaktgruppe:

Botschafterin Heidi Tagliavini

Der zweite Präsident der Ukraine, L. D. Kutschma

Der Botschafter der Russischen Föderation in der Ukraine, M. Ju. Surabow

A. W. Sachartschenko

I. W. Plotnitskij



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